Abweichende Regelungen bei großer Hitze zum Schuljahresstart

Ministerium für Bildung – Pressemitteilung Nr.: 037/18

Magdeburg, den 7. August 2018

Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen bekommen die Schulen in Sachsen-Anhalt befristet für die ersten beiden Schulbesuchstage größere Freiheiten bei der Unterrichtsorganisation. Abweichend von den üblichen Regelungen können nun die Temperaturen im Schulgebäude bereits vor 11.00 Uhr gemessen werden. Mit Bezug auf diese Regelungen entscheiden die Schulleitungen dann an den ersten beiden Tagen eigenverantwortlich,

  • ob und wie ein Klassenlehrerangebot für einen vertretbaren Zeitraum vorgehalten wird und was in diesem Klassenleiterangebot inhaltlich anzubieten ist,
  • bis zu welchem Zeitpunkt der Aufenthalt in welchen Räumen vertretbar ist, welche Ausweichmöglichkeiten (in anderen Etagen, in anderen Gebäuden, ggf. im „Klassenzimmer im Grünen“) zur Verfügung stehen,
  • welches Angebot in der Schule organisiert werden kann, um einerseits den Schulstart zu gewährleisten und andererseits die Belastungen der Schülerinnen und Schüler bei großer Hitze zu minimieren.

„Wesentlich ist, dass alle Entscheidungen ausreichend die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, die bei vorzeitiger Beendigung des Schultages nicht ohne weiteres nach Hause geschickt werden können. Das betrifft Fahrschülerinnen und Fahrschüler und vor allem die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe. Bei enormen Belastungen durch die Hitze brauchen wir praktikable Lösungen. Die Entscheidung was zumutbar ist und was nicht, kann am besten vor Ort getroffen werden“, sagte Bildungsstaatssekretärin Eva Feußner, die in einem Schreiben alle Schulleitungen über die Regelungen informierte.

 

Fähigkeiten

Gepostet am

7. August 2018

Cookie Consent mit Real Cookie Banner