Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. September 2026 in Leipzig entschieden, dass ein ehemaliger Grundschulrektor aus Niedersachsen keinen finanziellen Ausgleich für die von ihm geleistete Mehrarbeit erhält. Das Gericht stellte zugleich klar: Wenn die für außerunterrichtliche Aufgaben zur Verfügung stehende Zeit nach Auffassung einer Lehrkraft nicht ausreicht, muss sie eine Überlastung anzeigen und gegebenenfalls Aufgaben zurückstellen. Eine eigenständige Verlängerung der individuellen Arbeitszeit begründet hingegen keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich.
Mit Blick auf diese Entscheidung warnt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Sachsen-Anhalt vor einer weiteren Zuspitzung der Arbeitsbelastung an Schulen. Der VBE fordert die Landesregierung auf, die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräften endlich transparent zu machen und wirksame Maßnahmen zur Entlastung einzuleiten.
Denn die Arbeitsrealität an Schulen zeigt: Die Aufgaben von Lehrkräften sind in den vergangenen Jahren deutlich umfangreicher geworden. Neben dem Unterricht gehören unter anderem individuelle Förderung, Inklusion, Ganztag, Dokumentation, Digitalisierung, Krisenmanagement sowie die Zusammenarbeit mit Eltern und Schülerinnen und Schülern zum beruflichen Alltag. Diese zusätzlichen Aufgaben werden nach Auffassung des VBE in der bisherigen Arbeitszeitbemessung nicht ausreichend berücksichtigt.
VBE-Landesvorsitzender Torsten Wahl erklärt: „Die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte ist strukturell zu hoch. Die Landesregierung darf nicht länger davon ausgehen, dass zusätzliche Aufgaben innerhalb eines unveränderten Zeitbudgets bewältigt werden können. Wer Qualität in Schule sichern will, muss die tatsächliche Arbeitsbelastung anerkennen und für wirksame Entlastung sorgen.“
Der VBE sieht zudem einen Zusammenhang zwischen der hohen Teilzeitquote im Schuldienst und der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte. Zahlreiche Aufgaben – beispielsweise Klassenleitungen, Elterngespräche, Konferenzen, Absprachen oder organisatorische Verpflichtungen – lassen sich nicht proportional zur individuellen Unterrichtsverpflichtung reduzieren.
Teilzeit wird damit vielfach zu einer individuellen Möglichkeit, die hohe Arbeitsbelastung überhaupt noch bewältigen zu können. Die strukturelle Aufgabenmenge bleibt jedoch bestehen.
Torsten Wahl betont: „Teilzeit darf nicht zur individuellen Notbremse gegen strukturelle Überlastung werden. Wenn die Arbeitsmenge unabhängig vom Beschäftigungsumfang zu hoch bleibt, muss das System verändert werden – nicht die Belastungsgrenze der einzelnen Lehrkraft.“
Bereits 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsprechung 2022 für Deutschland konkretisiert und festgestellt, dass die gesamte Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfasst werden muss.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner aktuellen Entscheidung ausdrücklich offengelassen, ob und in welchem Umfang diese Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf die Arbeitszeit von Lehrkräften und Schulleitungen anzuwenden sind.
Für den VBE Sachsen-Anhalt ist deshalb klar: Die offene Rechtsfrage darf nicht zum politischen Stillstand führen. Eine systematische Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ist notwendig, um die Belastung der Lehrkräfte sichtbar zu machen und auf einer verlässlichen Grundlage über Entlastung und Arbeitsorganisation zu entscheiden.
Der VBE fordert die neue Landesregierung Sachsen-Anhalt daher auf,
- eine verbindliche und praxistaugliche Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte einzuführen,
- Transparenz über die tatsächliche Arbeitsbelastung zu schaffen,
- auf dieser Grundlage konkrete Entlastungsmaßnahmen zu entwickeln,
- Aufgaben und Arbeitszeit realistisch und fair zu bemessen und
- Lehrkräfte wirksam vor dauerhafter Überlastung zu schützen.
Die hohe Arbeitsbelastung von Lehrkräften ist seit Jahren Gegenstand von Arbeitszeitstudien. Der aktuelle Fall aus Niedersachsen zeigt zudem, welche Konsequenzen entstehen können, wenn die tatsächliche Arbeitszeit dauerhaft über das vorgesehene Zeitbudget hinausgeht. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar keinen finanziellen Ausgleich für die individuell geleistete Mehrarbeit zugesprochen, zugleich aber darauf verwiesen, dass Lehrkräfte bei Überlastung eine entsprechende Anzeige machen und gegebenenfalls Aufgaben zurückstellen müssen.
Torsten Wahl abschließend: „Lehrkräfte übernehmen Verantwortung dafür, dass Schule funktioniert. Dieses Verantwortungsbewusstsein darf aber nicht als kostenlose Personalreserve einkalkuliert werden. Wenn immer mehr Aufgaben hinzukommen, muss auch die dafür zur Verfügung stehende Arbeitszeit angepasst werden. Wer gute Schule will, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die sie täglich gestalten, ihre Arbeit unter fairen und gesundheitsgerechten Bedingungen leisten können.“
vbe-redaktionsteam




