Gewalt, Mobbing, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung dürfen niemals zum Berufsrisiko werden

Der VBE Sachsen-Anhalt begrüßt die neue Dienstvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung, Gewalt, Mobbing und sexueller Belästigung. Für den VBE ist die Vereinbarung ein wichtiger Schritt. Zugleich kommt es jetzt auf eine konsequente Umsetzung in den Schulen und Dienststellen an.

„Wer an einer Schule arbeitet, muss sicher sein können. Gewalt, Bedrohungen, Mobbing und Diskriminierung dürfen niemals zum Berufsrisiko von Lehrkräften und anderen Beschäftigten werden“, erklärt der VBE-Landesvorsitzende Torsten Wahl.

Die neue Vereinbarung verpflichtet die Vorgesetzten, Hinweisen auf Fehlverhalten unverzüglich nachzugehen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Betroffene sollen Unterstützung erhalten und dürfen durch das Melden eines Vorfalls keine beruflichen Nachteile erfahren. Der VBE bewertet insbesondere die ausdrückliche Aufnahme des Themas Gewalt als wichtigen Fortschritt.

Nicht wegsehen, sondern handeln

Aus Sicht des VBE reicht eine Vereinbarung allein jedoch nicht aus. Entscheidend sei, was im konkreten Konfliktfall geschehe.

„Eine Vereinbarung darf kein Papiertiger sein. Wenn Beschäftigte bedroht, beleidigt, gemobbt oder angegriffen werden, muss klar sein: Wer hilft? Was passiert? Und welche Konsequenzen hat der Übergriff?“, so Wahl.

Der VBE fordert deshalb, die Beschäftigten umfassend über ihre Rechte und die vorhandenen Unterstützungsangebote zu informieren. Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen, Vertrauenspersonen und der betriebsärztliche Dienst müssten ausreichend in die Lage versetzt werden, Betroffene wirksam zu unterstützen.

Prävention muss an erster Stelle stehen

Besondere Bedeutung misst der VBE der Prävention bei. Führungskräfte müssten für den Umgang mit Konflikten, Mobbing, Diskriminierung und Gewalt qualifiziert werden. Regelmäßige Fortbildungen seien deshalb unverzichtbar.

„Wir dürfen nicht erst handeln, wenn ein Konflikt eskaliert ist. Prävention bedeutet: hinschauen, zuhören, frühzeitig eingreifen und Betroffene nicht alleinlassen“, betont der VBE-Landesvorsitzende.

Gleichzeitig warnt der Verband davor, die Ursachen von Konflikten ausschließlich beim individuellen Verhalten zu suchen. Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung, zunehmender Druck und fehlende Ressourcen können Konflikte verschärfen und die Belastung der Beschäftigten erhöhen.

„Wer von Beschäftigten Professionalität und Konfliktfähigkeit erwartet, muss ihnen auch die notwendigen Rahmenbedingungen geben. Gute Arbeitsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil von Gewalt- und Gesundheitsschutz“, erklärt Wahl.

Schutz der Beschäftigten ist Bildungspolitik

Für den VBE ist der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung nicht nur eine Frage des Arbeitsrechts, sondern auch eine bildungspolitische Aufgabe. Schulen könnten ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten unter sicheren und verlässlichen Bedingungen arbeiten können.

„Gute Bildung braucht gute Arbeitsbedingungen. Wer Lehrkräfte schützen will, muss ihnen den Rücken stärken – nicht erst nach einem Übergriff, sondern jeden Tag“, so Wahl.

Der VBE Sachsen-Anhalt wird die Umsetzung der neuen Dienstvereinbarung deshalb aufmerksam begleiten. Der Verband erwartet, dass Erfahrungen aus den Schulen regelmäßig ausgewertet und die Regelungen bei Bedarf weiterentwickelt werden.

Die Botschaft des VBE ist klar: Schutz vor Gewalt, Mobbing und Diskriminierung ist kein freiwilliges Zusatzangebot, sondern eine Verpflichtung des Dienstherrn. Respekt, Sicherheit und Wertschätzung müssen an jeder Schule selbstverständlich sein.

vbe-redaktionsteam

 

Die Dienstvereinbarung über Leitlinien zur Verhinderung von Diskriminierung, Gewalt, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kann hier heruntergeladen werden.

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