Das Bildungsministerium hatte am 02.02.2021 einen „Fahrplan“ für den Schulbetrieb nach den Winterferien und für eine mögliche weitere Öffnung der Schulen bekanntgegeben.
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt in seiner Sitzung am 02.02.2021 für den Schulunterricht ab dem 15. Februar 2021 folgende Regelungen beschlossen.
Diese sind in einem Schulleiterbrief des Bildungsministers aufgeführt bzw. auf der Homepage des Bildungsministeriums nachzulesen. Dort heißt es:

Schulbetrieb nach den Winterferien

  1. Der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur wird auch nach den Winterferien bis zum Ende der 8. Kalenderwoche fortgesetzt. Hierüber sind die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu informieren.
  2. Soweit in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner im Zeitraum 22. bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 1. März 2021 an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Dabei findet der Unterricht an Grundschulen in festen Lerngruppen insbesondere durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer statt. Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt.
    Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) und die berufsbildenden Schulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
  3. Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen Kreisstadt wieder Regelbetrieb statt.

Wiederholung / freiwillige Wiederholung des Schuljahres

Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluss vom 21.01.2021 vereinbart, dass die Länder den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnen, den aktuell besuchten Schuljahrgang zu wiederholen, ohne dass dies auf die Verweildauer angerechnet wird. Sachsen-Anhalt wird diese Möglichkeit für die allgemeinbildenden Schulen und für die Beruflichen Gymnasien eröffnen und die hierzu erforderlichen Änderungen von Rechtsverordnungen einleiten.

Weitere abweichende Regelungen für die berufsbildenden Schulen erfolgen durch einen gesonderten Schulleiterbrief, soweit die KMK die hierzu erforderlichen Beschlüsse gefasst hat. In diesem Zusammenhang erfolgt ebenfalls die Einleitung der erforderlichen Änderungen von Rechtsvorschriften.

Zentrale Vergleichsarbeiten in den Schuljahrgängen 3 und 8

Abweichend von den Festlegungen in den Schulleiterbriefen des MB zum Schuljahresbeginn und/oder den Schulleiterbriefen des LISA vom 15.10.2020 werden aufgrund der coronabedingten besonderen Situation im aktuellen Schuljahr keine verpflichtenden Vergleichsarbeiten durchgeführt.

Sollte es darüber hinaus Fragen geben, können Sie sich wie immer gern an die für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergleichsarbeiten zuständigen Kolleginnen und Kollegen im LISA wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in den Schulleiterbriefen des LISA vom 15.10.2020.

Zentrale Klassenarbeiten

Hinsichtlich der zentralen Klassenarbeiten erfolgt seitens des LISA zurzeit eine Umstellung von Druckexemplaren auf eine elektronische Übermittlung. Die Entscheidung über die Teilnahme erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird den Schulen frühzeitig bekannt gegeben.

Abschlussprüfungen

Die Ihnen bekannt gegebenen Prüfungstermine bleiben bestehen. Weitere Informationen zu den Abschlussprüfungen werden schulformbezogen an die jeweils betroffenen Schulen übermittelt werden.

Studierende (Praktikum)[1]

Die Lehramtsstudierenden absolvieren in den Semesterferien (22.02. bis 09.04.21) entweder ein Beobachtungs-, Orientierungs- oder Schulpraktikum an Schulen. Die in Abstimmung mit dem LSchA vorgenommene Zuweisung an eine Schule (einzusehen unter https://www.plasaportal.de) ist trotz der anhaltenden Pandemiesituation weiterhin gültig. Es gelten dabei natürlich die einschlägigen Regelungen des Hygieneplans. Sobald Präsenzunterricht an Ihrer Schule wieder stattfinden kann, bitte ich daher, den Studierenden im vertretbaren Maße und da, wo es durchführbar ist, wieder die Möglichkeit zu gewähren, zu hospitieren und ggf. Mentoren gestützt auch eigene Unterrichtsstunden zu halten.

Solange durch einen verlängerten Lockdown gar kein Präsenzunterricht stattfinden kann, binden Sie die Studierenden bitte in den Distanzunterricht ein und prüfen Sie bitte alle Optionen, um den Studierenden möglichst viele nützliche Praxiserfahrungen in Präsenz oder online zu ermöglichen. Praktikantinnen und Praktikanten können entlastend für die Lehrkräfte zur Unterstützung des Distanzunterrichts und zur Erstellung von digitalem Unterrichtsmaterial herangezogen werden. Auch für individuelle Unterstützungsleistungen, Rückmeldungen und Kontakte zu Kleingruppen oder einzelnen Schülerinnen und Schülern kann die Hilfe von Lehramtsstudierenden nützlich sein. Wo es möglich ist, sollten Studierende im Schulpraktikum im Distanzunterricht hospitieren oder Mentoren gestützt auch eigene Stunden in ihren Fächern per Fernunterricht halten. Für all diese Einbindungen benötigen die Studierenden einen technischen Zugang zur verwendeten Lernplattform bzw. zum Konferenzportal (Moodle, etc.). Die Betreuung der Studierenden in der Pandemiesituation ist somit nicht einfach. Es ist aber in unser aller Interesse, den zukünftigen Lehrkräften zu studienbegleitenden schulpraktischen Erfahrungen zu verhelfen, um Studienverzögerungen zu vermeiden und unserem professionellen Nachwuchs die gebotene Unterstützung zu geben.

[1] Weitere Informationen und Dokumente zu den einzelnen Praxisphasen finden Sie auf den Internetseiten der Universitäten:
Beobachtungspraktikum: ( https://www.zlb.uni-halle.de/schulen ), Orientierungspraktikum: ( https://www.ovgu.de/Schulpraktische+Ausbildung.html )
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