Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zu Beginn dieses Jahres in eine neue Entgeltordnung, der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst, übergeleitet. Der VBE Sachsen-Anhalt hatte darüber informiert.

Damit Sie als pädagogische Mitarbeiterin oder pädagogischer Mitarbeiter, wenn nicht schon geschehen, keine Verluste erhalten oder bei der Überleitung „vergessen“ werden, müssen Sie bis spätestens zum 01.07.2020 ihre Ansprüche gegenüber dem Landesschulamt geltend machen.


Geltendmachung

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

auf der Grundlage Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 11 vom 2. März 2019 und des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 vom 2. März 2019 mache ich hiermit meinen Anspruch auf Eingruppierung

  • in die Entgeltgruppe1

und

  • die Zahlung der sich daraus ergebenden Vergütung

rückwirkend zum 1. Januar 2020 und für die Zukunft geltend.

Ich bitte Sie, mir den Eingang meines Schreibens zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

 

1 Beschäftigten die bisher in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert sind: Entgeltgruppe S8a
Beschäftigte die bisher in der Entgeltgruppe 9a eingruppiert sind: Entgeltgruppe S8b


Senden Sie die Geltendmachung an das Landesschulamt:
Landesschulamt Sachsen-Anhalt, Postfach 200356, 06004 Halle.

 

vbe-redaktionsteam

 

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