Seit dem 01. Januar 2020 gilt für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes eine neue Entgeltordnung.

Mit dem Tarifabschluss am 02.03.2019 wurde neben den bekannten Gehaltssteigerungen auch eine deutlich spürbare Verbesserung für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst erreicht. Damit werden die bereits 2015 für den Kommunalbereich erzielten Erfolge für einen Teil der Tarifbeschäftigten des Landes erreichbar.

Auf Grund der unterschiedlichen Beschäftigungsbereiche erfolgt deshalb eine unterschiedliche Eingruppierung sowie eine Überleitung. Für folgende Tätigkeiten bzw. Arbeitsbereiche erfolgt eine Überleitung in Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste der Länder.

Tätigkeit – Erzieherin/Erzieher als pädagogische Mitarbeiterin/Mitarbeiter an Grund- und Ganztagsschulen

Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung der Ausbildung, die als pädagogische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an den Grundschulen, an den weiterführenden Schulen (z.B. an Ganztagsschulen) oder in Internaten arbeiten werden von der Entgeltgruppe E 8 zum 01.01.2020 in die Entgeltgruppe S 8a übergeleitet.

Tätigkeit – Erzieherin/Erzieher als pädagogische Mitarbeiterin/Mitarbeiter an Förderschulen

Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung der Ausbildung, die als pädagogische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an Förderschulen, an weiterführenden Schulen oder in Internaten arbeiten und in der Entgeltgruppe E 9 eingruppiert sind, werden zunächst rückwirkend zum 1. Januar 2019 in die neue Entgeltgruppe E 9a und zum 1. Januar 2020 in die S8b übergeleitet.
Die Überleitung in die neue Entgeltgruppe E 9a erfolgt auf der Grundlage der bisherigen Beschäftigungszeiten in der Tätigkeit als pädagogische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an einer Förderschule. In der Entgeltgruppe E 9a gibt es jetzt die Stufen 5 und 6. In einem ersten Überleitungsschritt muss die Stufenzuordnung neu ermittelt werden.
In einem weiteren Überleitungsschritt erfolgt aus der Entgeltgruppe E9a mit neuer Stufenzuordnung dann die Überleitung in die Entgeltgruppe S8b der neuen Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage G zum TV-L). Diese Überleitung erfolgt auf der Grundlage der zurückgelegten Beschäftigungszeiten und der Ermittlung von Vergleichsentgelten. Dadurch ändern sich wiederum die Stufenlaufzeiten im neuen Vergütungssystem der S-Tabelle. Durch eine Vergleichsberechnung wird die Stufenzuordnung in der neuen Entgeltgruppe S8b neu berechnet.
In die Vergleichsentgeltberechnung werden die bisher gezahlte Zulagen und auch der Strukturausgleich, wenn darauf Anspruch besteht, mit einbezogen.

Tätigkeit – Erzieherin/Erzieher als pädagogische Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit therapeutischen Aufgaben an Förderschulen

Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung der Ausbildung, die als pädagogische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter mit therapeutischen Aufgaben werden zunächst rückwirkend zum 1. Januar 2019 in die neue Entgeltgruppe E 9a übergeleitet.
In der Entgeltgruppe E 9a gibt es jetzt die Stufen 5 und 6. In einem ersten Überleitungsschritt muss die Stufenzuordnung neu ermittelt werden. In einem weiteren Überleitungsschritt erfolgt aus der Entgeltgruppe E9a mit neuer Stufenzuordnung dann die Überleitung in die Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung für Gesundheitsberufe.

Das vbe-aktuell kann hier heruntergeladen werden.

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