Aufgrund nicht ausreichender Kapazitäten bei der Lehrkräfteausbildung muss das Land Sachsen-Anhalt Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften einleiten. Der zusätzliche Bedarf soll mit Seiten- und Quereinsteiger*innen abgedeckt werden. Dies kann nur gelingen, wenn dafür dauerhafte Strukturen geschaffen werden, die eine systematische Fort- und Weiterbildung gewährleisten. Ein unbegleiteter Berufsanfang stellt eine Überforderung der neuen Lehrkräfte und des aufnehmenden Kollegiums dar.
Bislang existiert nur der Entwurf eines Konzeptes vom Januar 2017. Der LHPR ist trotz einer Zusage bislang noch nicht an einer Weiterentwicklung des Konzeptes beteiligt wurden. Aus unserer Sicht fehlen konkrete Angaben zu Arbeitsbedingungen, Abschlüssen sowie zur Betreuung an den Schulen. Zurzeit sind 100 Seiteneinsteiger*innen im Schuldienst in Sachsen-Anhalt beschäftigt, Tendenz steigend. Es ist höchste Zeit, sich mit dem Problem des Seiten- und Quereinstiegs intensiv auseinanderzusetzen.
Die Forderungen des LHPR sind:
- Die grundständige Lehramtsausbildung soll durch Seiten- und Quereinstieg nicht ersetzt werden.
- Seiten- und Quereinsteiger*innen muss ein verbindlicher Weg zur Laufbahnprüfung angeboten werden.
- Alle Seiteneinsteiger*innen werden vorbehaltlich der vereinbarten Qualifikationsziele grundsätzlich unbefristet und in Vollzeit beschäftigt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden sie gemäß ihrem anvisierten Abschluss eingruppiert. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen soll eine Verbeamtung angeboten werden.
- In den Schulen sind zur Betreuung der Seiteneinsteiger*innen Mentoren einzusetzen, denen dafür ausreichend Anrechnungsstunden gewährt werden. Herausragende Tätigkeiten sind mit Funktions-stellen oder Zulagen zu honorieren.
- Den Mentoren sind Fortbildungen mit pädagogischen, didaktischen und rechtlichen Schwerpunkten in diesem Zusammenhang anzubieten.
Erfolgreich hat der LHPR folgende Forderungen für die in diesem Schuljahr staatfindenden Qualifizierungs-maßnahmen durchsetzen können:
- Arbeitsbefreiung bei Teilnahme an den Kursen, es entstehen keine Mehr- oder Minderzeiten
- Verringerung der Unterrichtsverpflichtung auf 22 Wochenstunden beim Absolvieren des Kurses im Umfang von 200 Stunden
- Zahlung der Reisekosten
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Hinz
Vorsitzende
Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
0391 / 567 3620
lhpr.gst@min.mb.sachsen-anhalt.de
Hauptschwerbehindertenvertreter für das Landespersonal an öffentlichen Schulen
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Siegfried.Reichelt@min.mb.sachsen-anhalt.de