Liebe Kollegin, lieber Kollege,
nach dem das Bildungsministerium am 02.02.2021 den „Fahrplan“ über den weiteren Schulbetrieb in Form des Schulleiterbriefes veröffentlicht hat, haben die Lehrergewerkschaften im dbb sachsen-anhalt einen gemeinsamen Brief an den Bildungsminister verfasst.
Darin sind die gemeinsamen Forderungen zu Nachbesserungen für eine weiter Öffnung der Schulen formuliert.
Präsenzunterrichts an den Schulen
Sehr geehrter Herr Minister Tullner,
der gesellschaftliche Druck und die pädagogische Notwendigkeit, Schulen geregelt und nachhaltig wieder zu öffnen, ist massiv. Die schrittweise Rückkehr zu einem geregelten Schulbetrieb gelingt nur bei einem umfassenden Schutz der Lehrerinnen und Lehrer.
Daher stellen die Lehrerverbände im dbb sachsen-anhalt folgende Bedingungen für die Rückkehr zum Präsenzunterricht nach den Winterferien:
Maßnahmen des Infektionsschutzes
Lehrkräfte im Präsentunterricht arbeiten Kohorten übergreifend und sind einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Daher sind diese umgehend zu impfen. Bis dahin sind alle Lehrkräfte im Zuge des Arbeitsschutzes umfassend mit FFP2-Masken auszustatten und ihnen sind bis zur erfolgten Impfung in den Schulen Schnelltests zugänglich zu machen.
Schüler sind nach mit den Gesundheitsbehörden abgestimmten Konzepten regelmäßig und zusätzlich anlassbezogen zu testen.
Lehrkräfte, die der Risikogruppe zugeordnet wurden, sind bis zu den Impfmöglichkeiten vom Präsenzunterricht zu befreien und erteilen Onlineunterricht.
Schülerinnen und Schüler, die selbst zur Risikogruppe gehören oder deren engste Familienangehörige dieser angehören, sind von der Präsenzpflicht zu befreien.
Stoßlüftungskonzepte sind in der jetzigen Winterperiode kein ausreichendes Mittel zur Verringerung der Aerosol- und Virenbelastung in den Unterrichts- und Arbeitsräumen. Zur Verbesserung der Luftqualität und der Senkung des Infektionsrisikos sind die Schulen mit Geräten zur Luftbefeuchtung und Luftreinigung auszustatten.
Schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht nach den Winterferien
Abschlussklassen der weiterführenden Schulen (Jahrgänge in denen schulische Abschlüsse gemäß Schulgesetz erworben werden) sowie der Berufsbildenden Schulen in Vollzeit und Teilzeit verbleiben in Kleinkohorten im Präsenzunterricht.
Bei Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen:
– Rückkehr der Jahrgangsstufen 1 und 2 an den Grundschulen,
– Rückkehr der Jahrgangsstufen 5 und 6 an den weiterführenden Schulen,
– Rückkehr der Vorabschlussklassen der weiterführenden Schulen,
– Rückkehr der 2. Lehrjahre der Berufsbildenden Schulen in Teilzeit- und Vollzeitbildungsgängen sowie das Berufsvorbereitungsjahr.
Schulen haben dabei eigenverantwortlich ein praktikables und verordnungskonformes Wechselmodell aus Präsenz- und Fernunterricht umzusetzen.
Öffnung der Förderschulen für den Präsenzunterricht
Förderschulen entscheiden unter Beachtung der geltenden Verordnungen eigenverantwortlich über Schuljahrgänge und Umfang.
Bei Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen:
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- Rückkehr der Jahrgangsstufen 3 und 4 an den Grundschulen,
- Rückkehr der Jahrgangsstufen 7 bis 10 an den weiterführenden Schulen,
- Rückkehr der Jahrgangsstufe der Einführungsphase an Schulen mit gymnasialer Oberstufe,
- Rückkehr aller Schuljahrgänge der Förderschulen für den Präsenzunterricht.
Schulen haben dabei eigenverantwortlich ein praktikables und verordnungskonformes Wechselmodell aus Präsenz- und Fernunterricht umzusetzen.
Bei Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 10 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen:
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- Rückkehr zum Regelunterricht.
Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/2021
Keine Abstriche am Niveau der Abschlussprüfungen. Die Abschlussprüfungen 2021 müssen vergleichbar sein, sowohl auf Bundesebene als auch bezüglich der Anforderungen der vergangenen Jahre in Sachsen-Anhalt. Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf ein voll- und gleichwertiges Abitur.
Die Prüfungsaufgaben sind so auszuwählen, dass die Schülerinnen und Schüler vielfältige Kompetenzen nachweisen müssen und können. Die Überprüfung dieser Kompetenzen muss sich am Umfang und der Tiefe der Wissensbestände orientieren, die den Schülerinnen und Schülern vermittelt wurden.
Eine klare und rechtzeitige Reduzierung und Formulierung des Umfangs der Wissensbestände, die Einzug in die Prüfungsaufgaben nehmen sollen, ermöglicht den Lehrkräften und Schülern eine tiefgründige Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ohne Reduzierung des Anspruchsniveaus.
Die Abschlussprüfungen sind gemäß der gültigen Terminpläne zu Schuljahresbeginn durchzuführen. Damit beschränkt sich die Anzahl zu erstellenden Prüfungsaufgaben auf ein notwendiges Minimum. Für die Lehrkräfte erfolgen in den Korrekturphase nicht erneut Doppelbelastungen. Schülerinnen und Schüler, die gesundheitsbedingt nicht an den regulären Prüfungsterminen teilnehmen können, haben über die zentralen Nachprüfungstermine die Möglichkeit, ihre Abschlussprüfungen bis zum Schuljahresende regulär abzulegen.
dbb-Lehrergewerkschaften
Der offene Brief kann hier heruntergeladen werden.
vbe-redaktionsteam