In den Tarifverhandlungen der Länder kam es am späten Abend des 2. März 2019 zu einer Tarifeinigung. Die lineare Erhöhung der Tabellenentgelte mit einem Volumen von durchschnittlich 8 Prozent begrüßt der VBE Sachsen-Anhalt. Für diese Verbesserung müssen alle Beschäftigten jedoch auf einen linearen Aufwuchs der Jahressonderzahlung verzichten.

„Von Anfang war der komplexe Gesamtumfang der Verhandlungen bekannt. Dadurch wurden die Verhandlungen von einem zähen Ringen um ein Ergebnis geprägt. Allerdings gibt es im Bereich für die Lehrkräfte ohnehin noch Luft nach oben. Die Erhöhung der Angleichungszulage um 75 Euro auf insgesamt 105 Euro ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Von der Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte, insbesondere Realisierung der Paralleltabelle, sind wir aber noch weit weg“, kommentiert Torsten Wahl, Landesvorsitzender des VBE Sachsen-Anhalt und Mitglied der Verhandlungskommission des dbb, das Ergebnis.
„Achtung und Wertschätzung der Arbeit der tarifbeschäftigten Pädagoginnen und Pädagogen sowie Attraktivität des Berufes sind nicht ohne Lohngerechtigkeit vorstellbar. Ohne Lohngerechtigkeit wird sich der Lehrermangel insbesondere in Sachsen-Anhalt und anderen ostdeutschen Bundesländern weiterhin verschärfen“, so Wahl weiter.

Die Zusage der Arbeitgeber, über eine Besserstellung im Bereich der Lehrkräfte weiter zu verhandeln – und zwar direkt nach Abschluss der Tarifrunde 2019 – wird der VBE sehr ernst nehmen.

Hier sind nun die Ergebnisse im Einzelnen:

I. Entgelt

Erhöhung Tabellenentgelte Anlage B

Die Tabellenwerte werden zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent erhöht; darin enthalten sind die Anhebung der Eingangsstufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Anhebung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro. Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine weitere Erhöhung um eine Gesamtvolumen von 3,2 Prozent; darin enthalten eine Erhöhung in den Entgeltgruppen 2 bis 15 in der Stufe 1 um weitere 4,3 Prozent und für die übrigen Stufen eine lineare Anhebung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 90 Euro sowie zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4 Prozent, darin enthalten in der Eingangsstufe 1 der Entgeltgruppen 2 bis 15 eine Erhöhung um 1,8 Prozent, für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Anhebung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 50 Euro.

Erhöhung der Tabellenentgelte Anlage G (SuE)

Für die Entgelte für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gelten ab 1. Januar 2019 die Werte der jeweils gültigen Anlage G zum TV-L (s. Anlage)

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege erhöhen sich zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro und zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Die Ausbildungsentgelte nach dem TVA-L Gesundheit erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um einen Festbetrag von 45,50 Euro bzw. 50 Euro.

Entgeltgruppenzulagen

Die Entgeltgruppenzulagen aus Anlage F zum TV-L erhöhen sich entsprechend den Erhöhungsschritten der Tabellenwerte aus der Anlage B.

II. Eingruppierung

Die TdL gestaltete im Rahmen der Tarifverhandlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung die Änderung der Definition des Arbeitsvorgangs zu ihrer Kernforderung. Anlass war die jüngste Entwicklung der Rechtsprechung zum Begriff des Arbeitsvorgangs am Beispiel der Geschäftsstellenverwaltung in der Justizverwaltung. Die TdL machte dies erneut zum Thema, auch in dieser Einkommensrunde. dbb und TdL verständigten sich darauf, zu diesem Thema Gespräche aufzunehmen.

Konkret einigten sich dbb und TdL auf Verbesserungen für eine Vielzahl von Beschäftigtengruppen. Grundlage dieser Verbesserungen mit unterschiedlichen Zeitpunkten des Inkrafttretens sind die Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Jahr 2018. Dies betrifft beispielsweise Beschäftigte in der Justiz, in der IT, in der Pflege, im Sozial- und Erziehungsdienst, der Forstverwaltung, in Bibliotheken und Archiven und vereinzelt im so genannten ehemaligen Arbeiterbereich. Das Einigungspapier verweist in II Nr. 2 auf einige Niederschriften der Verhandlungen zur Entgeltordnung. Für die Details zum Themenkomplex Eingruppierung verweisen wir daher auf die als Anlagen beigefügten diesbezüglichen Niederschriften zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung.

Die Angleichungszulage für die Lehrkräfte der Länder wird zum 1. Januar 2019 auf 105 Euro erhöht. Dies betrifft jedoch nur Lehrkräfte der EG 11, die ihre Angeleichungszulage nach den Tarifverhandlungen 2017 beantragt haben. Nach Abschluss der Tarifrunde 2019 werden die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte führen.

III. Sonstiges Tarifrecht

Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung gem. § 17 Abs. 4 TV-L werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15) erhöht. Die von uns geforderte stufengleiche Höhergruppierung konnte demgegenüber nicht durchgesetzt werden. Der Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbeitrag bei einer unterstellten stufengleichen Höhergruppierung.

Die Entgeltgruppen 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt und mit entsprechenden neuen Tabellenwerten ausgestattet. Diese Ausgangswerte werden entsprechend den Tabellenwerten der Anlage B zum TV-L angehoben.

Der Zuschlag für Samstagarbeit in Krankenhäusern (§ 43 TV-L) wird auf 20 Prozent erhöht. Über eine Erhöhung des Samstagszuschlags bei Wechselschicht-/Schichtarbeit werden Verhandlungen aufgenommen.

Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit in Krankenhäusern (§ 43 TV-L) wird, je nach Dauer der Wechselschichtarbeit im Kalenderjahr, schrittweise auf bis zu 9 Tage bei Wechselschichtarbeit von 12 Monaten im Jahr 2022 erhöht.

Jahressonderzahlung

Zur Kompensation für materielle Verbesserungen bei der Entgeltordnung wird die Jahres-sonderzahlung für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefroren. Anschließend werden allgemeine Entgelterhöhungen auf die Jahressonderzahlung angewendet.

Auszubildende

Die gekündigte Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird wieder in Kraft gesetzt. Der Anspruch auf Jahresurlaub erhöht sich ab dem Urlaubsjahr 2019 bei einer 5-Tage-Woche auf 30 Arbeits- bzw. Ausbildungstage.

Alle weiteren Informationen zur Einkommensrunde sind auf der Sonderseite des dbb zur Einkommensrunde 2019 unter www.dbb.de/einkommensrunde abrufbar.

Unter https://www.dbb.de/mitgliedschaft-service/entgelttabellen.html sind die Entgelttabellen zu § 15 TV-L vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der Redaktion (Stand 2. März 2019) zu finden.

 

VBE-Landesvorstand

Die VBE-Information kann hier heruntergeladen werden.

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