Das Land Sachsen-Anhalt hat eine neue Regelung zur freiwilligen Zusatzstunde für Lehrkräfte eingeführt und damit eine unkomplizierte und verlässliche Lösung geschaffen, um den Unterrichtsbetrieb nachhaltig zu sichern.

Lehrkräfte, die sich freiwillig dazu entscheiden, zusätzliche Unterrichtsstunden zu leisten, erhalten diese künftig zuverlässig vergütet – sofern sie nicht für einen späteren Ausgleich angespart werden sollen. Die Auszahlung erfolgt anteilig und monatlich, basierend auf einer einmaligen Festlegung der Zusatzstunde für das verbleibende Schuljahr.

„Die Entscheidung, freiwillige Zusatzstunden in dieser Form einzuführen und den Lehrkräften anzubieten, begrüßen wir ausdrücklich. Die Akzeptanz und die Freiwilligkeit, um den Unterricht im Land besser abzusichern, wird unter den Lehrkräften des Landes besser sein als mit der Vorgriffsstunde“, erklärt Torsten Wahl, Vorsitzender des VBE Sachsen-Anhalt.

Mit der freiwilligen Zusatzstunde soll der Wegfall der bisherigen Vorgriffsstunde möglichst vollständig kompensiert werden. Gleichzeitig wird die organisatorische Belastung für Schulleitungen deutlich reduziert, da die neue Regelung eine klare und planbare Struktur bietet.

Der VBE Sachsen-Anhalt sieht in dieser Maßnahme einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Unterrichtsangebots und zur Wertschätzung des Engagements der Lehrkräfte im Land.

Regelungen zu Zusatzstunden

  • Freiwilligkeit: Zusatzstunden sind freiwillig und können von allen Lehrkräften (außer befristet Beschäftigten) übernommen werden – auch von Schulleitungen.
  • Vergütung: der finanzielle Ausgleich entspricht dem bisherigen Wert der Vorgriffsstunden und richtet sich nach dem individuellen Monatsbrutto.
  • Umfang: pro wöchentlicher Zusatzstunde erhöht sich die Jahresunterrichtsverpflichtung um 39 Stunden.
  • Auszahlung/Ansparung: Lehrkräfte können zwischen monatlicher Auszahlung oder Ansparung auf ein Ausgleichskonto wählen.
  • Grenzen: maximal 22 Zusatzstunden pro Monat bzw. 5 pro Woche über längere Zeiträume sind erlaubt (Arbeitsschutz).
  • Teilzeitkräfte: können ihren Arbeitszeitumfang erhöhen, wenn sie Zusatzstunden übernehmen möchten.
  • Sonderregelungen:
    • Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte können freiwillig teilnehmen und ihre Zusage jederzeit zurückziehen.
    • Zusatzstunden sind während Schwangerschaft und Stillzeit nicht zulässig.
    • Bei längerer Erkrankung (über 6 Wochen) endet die Zusatzstundenvereinbarung automatisch.

Umsetzung in den Schulen und im Landesschulamt

  • Schulleitungen sind autorisiert, Zusatzstundenvereinbarungen mindestens im bisherigen Umfang der Vorgriffsstunden zu treffen.
  • Erhebung: Lehrkräfte geben ihre Bereitschaft über bereitgestellte Formulare ab. Die Schulleitung meldet die Ergebnisse bis zum 26.09.2025 an das Landesschulamt.
  • Datenverarbeitung: Die UVS-Erhebung wird auf den 05.11.2025 verschoben.
  • Nachzahlungen: Für krankheitsbedingt ausgefallene Zusatzstunden prüft das Landesschulamt Nachzahlungen.

 

vbe-redaktionsteam

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