Am Mittwoch, dem 15.04.2020, beraten sowohl die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten als auch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Bundesländer über Möglichkeiten, wie es ab dem 20.04.2020 in den einzelnen Bundesländern weitergehen soll. Dabei soll auch beraten werden, welche Beschränkungen schrittweise zurückgenommen werden sollen. Die wesentliche Grundlage hierfür bietet die Leopoldina, die eine schrittweise Öffnung der Schulen empfiehlt.
„Wir, der VBE Sachsen-Anhalt, sehen in den Empfehlungen der Leopoldina vom 13.04.2020 eine Beratungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass es einer einheitliche Linie aller Bundesländer und Kultusministerien und der Kultusministerkonferenz sowie genügend und ausreichend Vorlaufzeit bedarf, um alle betroffenen Einrichtungen und Institutionen auf den Einstieg in den Alltag vorzubereiten“ kommentiert Torsten Wahl, die Empfehlungen der Leopoldina zu einer möglichen Wiederaufnahme des Unterrichts.
„Wir fordern, dass die Kolleginnen und Kollegen, aber auch Eltern sowie Schülerinnen und Schüler besser auf die Schulöffnungen vorbereitet sind als bei den Schulschließungen.
Wenn die der Schulbetrieb wieder aufgenommen wird, müssen alle Hygienestandards an der Schule eingehalten werden. Es muss klar festgelegt sein, welche Gruppen eine besondere Gefährdung haben und was daraus für Konsequenzen entstehen und wie Bildungsungerechtigkeiten bestmöglich vermieden oder ausgeglichen werden können. Kinder in Notlagen müssen besonders geschützt werden, u. a. indem Beschäftigte im Jugendschutz als ‚systemrelevant‘ eingestuft werden. Außerdem sollten Schulen in besonderen Lagen mehr Ressourcen erhalten, um durch die aktuelle Krise zusätzlich entstandene Lernunterschiede besser ausgleichen zu können und um noch mehr Bildungsungerechtigkeit zu vermeiden“, so Wahl weiter.
Mit Blick auf die Diskussionen um die Abschlussprüfungen an den allgemeinbildenden Schulen fordern wir, dass diese Klassenstufen sowie die Klassenstufe 4 an den Grundschulen zunächst als erste in Betracht kommen, die von der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Betracht kommen.
VBE Sachsen-Anhalt