Die vorgesehene Installation eines Meldeportals gegen Lehrkräfte durch die AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt verurteilt der VBE Sachsen-Anhalt auf das Schärfste.
„Durch die AfD werden offensichtlich Methoden benutzt, die insbesondere in Sachsen-Anhalt und den anderen östlichen Bundesländern durch eine gewaltfreie, friedliche und von einer breiten Bevölkerung getragenen Revolution abgeschafft worden sind. Auf den Portalen sollen mutmaßliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot angezeigt werden“, so der VBE-Landesvorsitzende T. Wahl.
Wenn eine Lehrkraft die Bandbreite demokratischer Äußerungen im Unterricht einbringen soll, darf sie die AfD weder auslassen noch sich schlecht über sie äußern. Damit möchte die AfD auf eine wohlwollende Auseinandersetzung hinwirken.
„Denunziantentum, Gesinnungstreue und politisch einseitig beeinflussbare Äußerungen haben aber keinen Platz in einer demokratischen Schule! Dafür haben die Menschen vor 29 Jahren im Osten nicht friedlich demonstriert und die Wende eingeleitet“, so der VBE-Landesvorsitzende T. Wahl weiter.
Meldeportale hält der Landesvorsitzende T. Wahl aus verschiedenen Gründen für bedenklich:
- Was für ein Bild von Lehrkräften wird hier vermittelt?
Lehrkräfte schwören einen Eid auf die Landesverfassung, sind dem Schulgesetz und natürlich dem Grundgesetz gegenüber verpflichtet. Sie geben jeden Tag ihr Bestes, um den Kindern und Jugendlichen bestmögliche Bildungschancen zu gewährleisten. Die AfD sollte ein Interesse daran haben, dass die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen Erwachsenen heranwachsen und wohlüberlegte Entscheidungen treffen können. Dazu gehört auch, natürlich auf den Grundlagen des Beutelsbacher Konsens, Kontroversen in der Politik auch kontrovers zu diskutieren.
- Was für ein Bild von Kindern und Jugendlichen wird hier dargestellt?
Schülerinnen und Schüler sind nicht unmündig.
In der Schule lernen sie Demokratie kennen. Sie können sich und ihr Potenzial entfalten und wissen natürlich auch um Möglichkeiten, sich mit Lehrkräften auseinanderzusetzen. Neben dem direkten Gespräch allein oder im Klassenverband, können die Jüngeren insbesondere ihre Eltern hinzuziehen, die Älteren auf Vertrauenslehrkräfte zugehen. Immer sind Klassen-, und Schulsprecher Ansprechpartner. Auch die Schulleitung kann einbezogen werden. Auf vermeintliche Hilfe von außen ist die Schulgemeinschaft nicht angewiesen.
- Was macht die AfD-Fraktion mit den gesammelten Daten?
Die Meldung einer vermeintlich nicht neutralen Lehrkraft enthält hochsensible Daten, die Lehrerinnen und Lehrern potenziell schaden können. Wir erwarten daher von den Landesregierungen und dem Bildungsministerium eine hohe Sensibilität für den Umgang mit diesen Daten der Lehrkräfte und den Einsatz zum Schutz dieser. Zudem sollte schnell die essenzielle Frage geklärt werden, in welcher Form die von der AfD-Fraktion an das Schulamt ‚weitergereichten‘ Meldungen verfolgt werden.“
Der Landesvorsitzende T. Wahl sieht die Methode der AfD-Fraktionen mit großer Sorge und macht deutlich: „Hier wird versucht, die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen. Meinungsfreiheit heißt aber nicht, alles sagen zu dürfen. Genauso heißt Neutralitätsgebot nicht, nichts sagen zu dürfen. Der Unterricht nach den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses und im Rahmen des Neutralitätsgebots gebietet trotzdem, kontroverse Diskussionen zu führen. Schließlich sind Lehrkräfte dazu angehalten, das kritische Denken der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Konkurrierende Positionen werden deshalb zum Beispiel anhand von Wahlprogrammen dargestellt.“
VBE Sachsen-Anhalt
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