Mit großer Besorgnis und Bestürzung hat der VBE Sachsen-Anhalt von den Vorkommnissen an der Grundschule Helbra (Landkreis Mansfeld-Südharz) erfahren. Die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme mit Hilfe polizeilicher Unterstützung während der Schulzeit bewertet der VBE Sachsen-Anhalt als äußerst kritisch. Er sieht diese Maßnahmen als einen Angriff auf die Fürsorge- und Aufsichtspflicht sowie auf die pädagogische Arbeit der Schule und der Pädagoginnen und Pädagogen.

Die Schule, insbesondere die Grundschule ist ein Ort, in dem durch gegenseitigen vertrauensvollen und respektvollen Umgang Kinder und Jugendliche auf der eine Seite und Lehrkräfte auf der anderen Seite die Bildung und Erziehung der Heranwachsenden erfolgt.

Torsten Wahl, Vorsitzender des VBE Sachsen-Anhalt, macht daher deutlich: „Schule ist ein besonderer Schutzraum. Kinder müssen sich sicher sein können, dass sie hier gut aufgehoben sind.“ Mit Blick auch auf andere bisher erfolgte Zugriffsmaßnahmen fordert Torsten Wahl: „Die Schule ist und darf kein Ort für Zugriffs- und Vollstreckungsmaßnahmen sein.“

Wer solche Maßnahmen anordnet, sollte sich der Schwere der Nachwirkungen auf Nichtbeteiligte, wie zum Beispiel auf Mitschüler oder Lehrkräfte, und auch auf Beteiligte bewusst sein.

„Wir fordern dringend die zuständigen Ministerien auf, sich gemeinsam und einvernehmlich auf sinnvolle und vor allem für die betreffenden Kinder würdevolle Maßnahmen zu verständigen. Das Handeln von Justiz und Polizei sollte nur in wirklichen Notsituationen in der Schule erfolgen.“

 

VBE-Landesvorstand

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