„Wir begrüßen, dass die Mahnungen der Lehrerverbände ernst genommen wurden und die Einigkeit darüber erzielt wurde, dass die Bedingungen im Moment nicht gegeben sind, um die Schulen zu öffnen“, kommentiert Torsten Wahl, Vorsitzender des VBE Sachsen-Anhalt die erzielte Einigung zwischen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz. Bis zum 29. April 2020 sollen von der Kultusministerkonferenz nun Szenarien erarbeitet werden, wie die Öffnung der Schulen nach dem 4.Mai schrittweise umgesetzt werden kann. „Dabei ist es ganz wichtig, dass die Landespolitik praktikable Regelungen erarbeiten muss -mit bestem Wissen und Gewissen, beraten durch Wissenschaft und unter Einbezug der Stimmen aus der Praxis“, so Wahl weiter.

Die Landesregierung teilte am Abend des 15.04.2020 mit, dass der Schulbetrieb beginnen ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden. Der Unterricht für Abschlussklassen soll bereits wieder ab nächster Woche soll.

Der VBE Sachsen-Anhalt formuliert fünf Kernforderungen für Schulöffnungen:

  1.  Vorlaufzeit für Öffnungen

Die Schulen benötigen Zeit, um alle notwendigen organisatorischen Fragen zu klären. Dabei geht es vor allem um die Planung des Einsatzes der Lehrkräfte in den Abschlussklassen unter Berücksichtigung der Fachkombination zur Prüfungsvorbereitung. Aber Fragen zum Abgleich der Lernstände, Gestaltung des Wiedereinstiegs der einzelnen Klassenstufen in den Schulalltag. Hierbei ist es unbedingt notwendig, Lernkonzepte nach Dringlichkeit für die verbleibende Unterrichtszeit zu entwickeln. Ebenso ist es unerlässlich sehr enge Abstimmungen mit den Trägern der Ganztagsbetreuungseinrichtungen zu treffen. Für die gebundenen Ganztagsschulen müssen eigene Konzepte für den Wiedereinstieg entworfen werden.

  1. Klare Regelungen und Mindeststandards für den Schulalltag definieren

Vor allem die Schulleitungen und Schulträger brauchen klare und präzise Vorgaben zur Umsetzung von Sicherheits- und Hygienekonzepten, wie das eventuelle Tragen von Alltagsmasken, Desinfektionsmöglichkeiten, Ausgestaltung der Sanitäranlagen, Abstandsregelungen, maximale Personenzahl pro Lerngruppe/Klasse und Klassenraum sowie Regelungen für die Pausengestaltung.

  1. Schutz von Risikogruppen

Im Vorfeld muss klar definiert sein, welche Personen weiterhin dem besonderen Schutz bedürfen, weil sie zu einer Risikogruppe gehören. Dies gilt sowohl für Lehrkräfte über 60 oder mit einer Vorerkrankung als auch für alle Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören. Hier müssen praktikable Lösungen für eine Beschulung vorher gefunden werden.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insbesondere in den Bereichen geistige, körperliche und motorische Entwicklung sowie mit emotionalen sozialen Entwicklungsstörungen benötigen teilweise Assistenz im Schulalltag. Dem muss mit Regelungen für die Unterrichtung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die auf Nähe und Körperkontakt angewiesen sind, Rechnung getragen werden.
Für gesundheitlich gefährdete Schülerinnen und Schülern, die noch nicht beschult werden können, müssen konkrete Pläne entwickelt werden. Geregelt werden muss, wie ein regelmäßiger Kontakt zu Lehrkräften, Sozial- und Betreuungskräften sichergestellt werden kann.

  1. Abstimmung der Schülerbeförderung

Mit den Schulträgern und den Beförderungsunternehmen muss vor einer geplanten Öffnung der Schulen ein genaues Konzept zur Schülerbeförderung erarbeitet werden unter Beachtung der erforderlichen Abstandsregelungen.

  1. Verhalten von Schülerinnen und Schülern einrechnen

Der Fokus der Öffnung von Schulen sollte anfangs nicht auf dem Erbringen bewertbarer Leistungen liegen, sondern auf der Restrukturierung des Alltags. Die besondere Situation und die langen Schulschließungen hatten und haben psychische Effekte für alle an Bildung Beteiligten. Dem Erlebten muss Raum gegeben werden können.
Schülerinnen und Schüler egal welchen Alters werden sich zudem (ob bewusst oder unbewusst, aus Spaß oder erlernten Rollenmustern) nicht immer an die Hygieneregeln halten (können). Es ist grundlegend, dies bei allen Vorgaben einzubeziehen und keine unrealistischen Anforderungen an sie zu stellen.

Darüber hinaus gelte, so Wahl weiter: „Bis zu den Öffnungen der Schulen muss der aktuelle Zustand kontinuierlich verbessert und jetzt schon offensichtliche Missstände behoben werden. Die Notbetreuung muss weitergehen und auch für Kinder in Notlagen geöffnet werden. Alle Tätigkeiten des Jugendschutzes sind als systemrelevant zu kennzeichnen und müssen entsprechend weitergeführt werden. Kinder ohne Endgeräte müssen welche erhalten. Wir müssen alles tun, um die Bildungsungerechtigkeiten nicht weiter zu verstärken und um Kinder vor Gefahrensituationen zu beschützen.“

 

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