Der Landesvorsitzende des VBE Sachsen-Anhalt Torsten Wahl hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikverbot für Beamte im Allgemeinen und für verbeamtete Lehrkräfte insbesondere begrüßt.
„Es ist Grundposition des VBE Sachsen-Anhalt, dass Lehrkräfte im rechtlichen Sinne einer grundrechtswesentlichen Tätigkeit nachgehen und die damit verbundenen hoheitsrechtlichen Befugnisse ausüben. Lehrkräfte sind deshalb grundsätzlich zu verbeamten. Die damit verbundenen Rechte und auch die Pflichten sind zwei Seiten einer Medaille. Der VBE Sachsen-Anhalt hat immer betont: Will das Land die Schulpflicht sichern, muss es sich auf die Pflichterfüllung der verbeamteten Lehrkräfte stützen können.“
Mit dem Urteil sieht sich der VBE Sachsen-Anhalt auch in seinen jahrzehntelangen Bemühungen um die Verbeamtung von Lehrkräften bestätigt.
VBE-Landesvorstand