Der Lehrerhauptpersonalrat hat in seiner Information1/2018 darauf hingewiesen, dass es für die Führung der Unterrichtsstatistik keine gesonderte dienstlichen Vorgaben seitens des Bildungsministeriums gibt. Es gibt zwar Klassenbücher von unterschiedlichen Verlagen, in denen eine Möglichkeit der Führung der Unterrichtsstatistik vorgesehen. Diese ist jedoch nicht bindend. Weiterhin weist der Lehrerhauptpersonalrat daraufhin, dass in den Klassenbüchern nur rechtlich notwendige Daten erfasst werden sollen.

Nachzulesen ist die Info unter https://www.bildung-lsa.de/bildungsland/lehrerpersonalraete.html.

vbe-redaktionsteam

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