Die Schulen in Sachsen-​Anhalt wurden am Dienstag informiert, dass die Testpflicht für die kommenden drei Schultage (Mi – Fr) ausgesetzt wird. Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg (AZ: 7 B 80/21 MD). Die Verpflichtung zur Zurückweisung von Personen, die sich einem Corona-​Schnelltest nicht stellen wollen, wird aufgrund dieser heute ergangenen Einzelfallentscheidung eines Verwaltungsgerichtes bis zur Verkündung einer entsprechenden Rechtsverordnung ausgesetzt.

Die Möglichkeit zur freiwilligen Testung bleibt an den Schulen weiterhin bestehen. Wie bereits angekündigt, wird die Fortschreibung der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung die Grundsätze zu verpflichtenden Testungen an den Schulen aufnehmen. Damit wird ab der kommenden Woche die Testverpflichtung fortgesetzt.

Gleichwohl sind alle am Schulleben beteiligten Personen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Personal in den Schulen) weiterhin aufgerufen, die Testangebote in den Schulen oder Testalternativen zu Corona-​Schnelltests anzunehmen. Die regelmäßige Durchführung von Corona-​Schnelltests im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stellt sicher, dass Infektionen mit dem Corona-​Virus rechtzeitig erkannt und damit Kontakte mit infizierten Personen vermieden werden. Dies trägt erheblich zur Eindämmung der Pandemie bei.

vbe-redaktionsteam

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