Liebe Mitglieder des VBE-Sachsen-Anhalt
Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder gibt es ein Ergebnis:
Die Verhandlungspartner einigten sich auf eine Lohnerhöhung von insgesamt 4,35 Prozent (in zwei Stufen). Mit der Einführung einer Erfahrungsstufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird ein deutliches Zeichen für die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, gerade im Lehrkräftebereich, gesetzt.
Für die Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt war die zusätzliche Erfahrungsstufe 6 die Hauptforderung dieser Tarifrunde. Sie bedeutet eine höhere Wertschätzung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit und eine Aufwertung des Lehrerberufs in unserem Bundesland. In der Entgelttabelle wird schrittweise eine zusätzliche sechste Erfahrungsstufe eingeführt, die nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren erreicht wird. Zum 1. Januar 2018 wird diese neue Stufe mit halbem Betrag, zum 1. Oktober 2018 vollständig eingeführt. Im Vergleich zur Stufe 6 in der Tabelle des Bundes liegt die neue Stufe 6 der Ländertabelle etwas darunter. Dennoch können wir stolz auf das erreichte Ergebnis sein.
Die Ergebnisse im Lehrkräftebereich TV-L:
- eine Erhöhung des Tabellenentgelts um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1.1.2017, mindestens 75 Euro (Mindestbetrag – „soziale Komponente“, EG 1-8, EG 9 Stufe 1-3, EG 10-12 Stufe 1)
- eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent zum 1.1.2018 (Beschäftigte, die ab 1.1.2018 nach Erfahrungsstufe 6 bezahlt werden, erhalten die ausgehandelten Beträge, nicht zusätzlich noch eine weitere prozentuale Erhöhung)
- Einführung der Erfahrungsstufe 6 in der Entgelttabelle (ab Entgeltgruppe 9) zum 1. Januar 2018 (1. Schritt) bzw. zum 1. Oktober 2018 (vollständig) – das entspricht einem plus von 3% gegenüber der Stufe 5
- Prozessvereinbarung zur Weiterentwicklung von Entgeltordnungen, auch der Entgeltordnung-Lehrkräfte
- Laufzeit 24 Monate
Die prozentualen Erhöhungen sind ein akzeptabler Kompromiss. Sicher hätten diese etwas höher ausfallen können, aber durch die strukturellen Verbesserungen (u.a. Einführung der Erfahrungsstufe 6) waren hier Abstriche unvermeidbar. Wichtig ist auch eine soziale Komponente mit dem Sockelbeitrag von 75 € für alle in EG 1-8 und teilweise in EG 9-12. Hiervon profitieren die Arbeitnehmer in den unteren Entgeltgruppen, z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Pädagogische Assistentinnen und Assistenten und Fachlehrerinnen und Fachlehrer. Diese prozentualen Erhöhungen in den nächsten zwei Jahren liegen über den voraussichtlichen Inflationsraten und ermöglichen so wieder einen kleinen Realeinkommenszuwachs. Die vorläufigen neuen Gehaltstabellen finden Sie im Internet unter dbb/Einkommensrunde 2017.
Bei den Entgeltordnungen haben sich die Tarifpartner darauf geeinigt, Fragen dazu in nachgelagerten Verhandlungen außerhalb der Tarifrunde zu klären.
Die Angleichungszulage wurde also nicht fallengelassen, sondern ist nun Gegenstand der nachgelagerten Verhandlungen bis zur nächsten Tarifrunde. Warum? In der aktuellen Tarifauseinandersetzung war eine Einigung in allen Detailfragen der Entgeltordnung praktisch nicht umsetzbar. Dies bedarf längerer Verhandlungen in Arbeitsgruppen, die nun bis zur nächsten Verhandlungsrunde im Januar 2019 Lösungen ausarbeiten werden. Es ist dann davon auszugehen, dass Vereinbarungen zur Umsetzung der sog. Paralleltabelle möglichst schnell gefunden werden. Ganz wichtig ist auch, dass dieses Mal ein Fahrplan für die Detailverhandlungen EntgO vereinbart wurde und damit sicher gestellt ist, dass in der nächsten Runde tatsächlich Tarifvereinbarungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung vereinbart werden können. Auch die stufengleiche Höhergruppierung wird Gegenstand der Nachverhandlungen sein.
Die Arbeitgeberseite hatte bereits in der zweiten Verhandlungsrunde am 31. Januar 2017 die Einführung der Erfahrungsstufe 6 von der Zusage der Gewerkschaft GEW abhängig gemacht, den Tarifvertrag über die Eingruppierung von Lehrkräften (Entgeltordnung-Lehrkräfte) nachzuzeichnen. Diesen Tarifvertrag hatte der dbb beamtenbund und tarifunion, Spitzengewerkschaft des VBE Sachsen-Anhalt, bereits 2015 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abgeschlossen. Seitdem sind sehr viele Anträge auf Höhergruppierungen bzw. Angleichungszulagen in den personalverwaltenden Stellen des Bildungsministeriums eingegangen.
Die GEW scheiterte hingegen mit ihren Versuchen, in Sachsen und Berlin durch Streiks Länder-Tarifverträge zur Eingruppierung von Lehrkräften durchzusetzen.
Es ist eine kluge Entscheidung der GEW, den Tarifvertrag zur Eingruppierung von Lehrkräften nachzuzeichnen. Fortan können wir mit vereinten Kräften diese Entgeltordnung weiterentwickeln. Das ist im Interesse der Lehrerinnen und Lehrer unseres Bundeslandes, die sich wünschen, dass die Gewerkschaften ihre Kräfte bündeln.
Jetzt geht es noch um die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger, erst dann ist die Tarifrunde eigentlich geendet. Angesichts der guten Steuereinnahmen spricht nichts gegen eine Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich.
Helmut Pastrik
Landesvorsitzender und Mitglied der Verhandlungskommission