Das Corona-Virus hält den Alltag mit dramatischen Zahlen auch weiterhin fest im Griff. Aufgrund der hohen Neuinfektionen und der mittlerweile sehr hohen Sterblichkeitszahlen beschlossen die Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten einen ab Mittwoch, 16.12.2020, beginnenden harten Lockdown. Die Schulen und Kitas werden geschlossen.

Zu den Schulschließungen teilt das Bildungsministerium auf seiner Homepage mit:

„Ab dem 16.12.2020 hebt Sachsen-​Anhalt die Präsenzpflicht

  • für die Schuljahrgänge 1-6 aller Schulformen und darüber hinaus
  • ab dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen

auf.

Es wird empfohlen, wo immer möglich, die Kinder zuhause zu betreuen, die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht verpflichtend.

Die Jahrgangsstufen 7-13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen sowie die Berufsschulen wechseln ab dem 16.12. vollständig in den Distanzunterricht.

Ausgenommen werden die für den Schulabschluss unaufschiebbaren Klausuren und Klassenarbeiten, die unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.
Die Schultage am 14. und 15. werden, sofern notwendig, zur Organisation des Distanzunterrichts genutzt.“

Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern/Erziehungsberechtigte es wünschen, wird eine Notbetreuung angeboten.

Der VBE Sachsen-Anhalt hat den Bildungsminister aufgefordert, Regelungen zu treffen, um einen unnötigen Aufenthalt der Pädagoginnen und Pädagogen in den Schulen und den damit unnötigen Kontakt untereinander zu vermeiden.

Das Ziel des am 13.12.2020 ausgehandelten harten Lockdowns und der für Sachsen-Anhalt geltenden Schulschließung an den ersten 2 Schultagen (7.01. – 08.01.2021) im neuen Jahr ist die Reduzierung der Kontakte untereinander. Durch diese Kontaktreduzierungen soll eine Art Quarantäne für die Schulen zum Beginn  des Schulbetriebs im neuen Jahres erreicht werden.

vbe-redaktionsteam

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