Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien und Jahreswechsel 2021/2022

Für die den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien plant das Bildungsministerium, dass in den ersten beiden Schulwochen weiterhin täglich eine Testung der Schülerinnen und Schüler auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erfolgt. Für das Personal ergibt sich die Verpflichtung zur Teilnahme an den Testungen aus § 28b Abs. 1 IfSG soweit nicht der Status geimpft oder genesen vorliegt. Das Bildungsministerium hat aber die dringende Bitte an die Geimpften und Genesenen sich ebenfalls regelmäßig zu testen.

Ebenfalls wird in den ersten beiden Schulwochen nach den Weihnachtsferien die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht zunächst aufrechterhalten bleiben.

Die Befreiung von der Präsenzpflicht wird nach dem Ende der Weihnachtsferien nicht verlängert.

Innerhalb der ersten beiden Schulwochen wird je nach Entwicklung der pandemischen Lage eine Neubewertung erfolgen.

vbe-redaktionsteam

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