Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner hat die Verfahrensweise der Lockerungsmaßnahmen an den Schulen präzisiert.

Feußner teilte mit, die Landesregierung habe nach intensiver Beratung mit den zuständigen Fachbehörden und mit Blick auf den Drei-Stufen-Plan der Bundesregierung einen Fahrplan für die nächsten Schritte zu einer weitreichenden Normalisierung im Alltag beschlossen.

Feußner: „Dabei wurde deutlich, dass aufgrund der pandemischen Lage erst ab dem 7. März 2022 auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht verzichtet werden kann.“

Außerhalb des Unterrichts muss im Schulgebäude weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die übrigen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind weiterhin zu beachten. Soweit einer der in der Schule durchgeführten Selbsttests positiv ausfällt, wird empfohlen, dass die betroffene Klasse oder Lerngruppe sowie das dort eingesetzte Personal an den nächsten fünf Tagen auch im Unterricht auf freiwilliger Basis einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz trägt. Wird der Infektionsverdacht durch einen PCR-Test oder PoC-Antigenschnelltest widerlegt, kann diese Maßnahme entfallen.

Wie bereits angekündigt, werden ebenfalls ab dem 7. März 2022 zunächst bis zum Beginn der Osterferien die Covid-19-Testungen auf drei Mal in der Woche reduziert.

Derzeitigen Planungen zufolge sollen nach den Osterferien alle noch bestehenden Einschränkungen aufgehoben werden.

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