Der VBE Sachsen-Anhalt hat auf seiner Hauptvorstandssitzung am 15.09.2021 gefordert, endlich die Anhebung der Grundschullehrkräfte in A 13 bzw. E 13 zu vollziehen. Für die Lehrkräfte an Gymnasien und Beruflichen Schulen fordert der VBE, wie in anderen Bundesländern üblich, eine funktionslose Beförderung in die A 14 bzw. in die E 14.

 

 


Beschluss der Hauptvorstandssitzung vom 15.09.2021

Das Land Sachsen-Anhalt hat in dem aktuellen Wettbewerb um ausgebildete Lehrkräfte mit den zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Änderungen der beamtenrechtlichen Regelungen den richtigen Weg beschritten. Damit werden eigentlich alle ausgebildeten Lehrkräfte in die A 13 bzw. E 13 gehoben. Eigentlich?

Nur die Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung oder dem Lehramt für die Grundschule sind es noch nicht. Sie sind noch in der E 11 bzw. A 12. Sie werden damit immer noch und vor allem schlechter gestellt gegenüber den nicht pädagogisch ausgebildeten Seiteneinsteigern.
Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden!

Darüber hinaus arbeiten die Grundschullehrkräfte auch in den weiterführenden Schulen wie z.B. in Sekundar-, Gesamt-, Gemeinschafts- oder Förderschulen. Dort leisten sie neben ihren Kolleginnen und Kollegen mit der E 13 bzw. A 13 die gleiche Arbeit. Sie unterscheiden sich nur in ihrer Bezahlung, genauer in der Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sollte auch hier gelten.
Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden!

Die heute gängige Ausbildung endet für die Grundschullehrkräfte mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss, 1. und 2. Staatsprüfung bzw. Masterabschluss. Dieser wissenschaftliche Hochschulabschluss stellt im öffentlichen Dienst die Eckeingruppierung in die E 13 bzw. A 13 dar. Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Grundschulen werden aber in die E 11 bzw. A 12 eingruppiert.
Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden!

Für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Beruflichen Schulen gibt es, obwohl in anderen Bundesländern üblich, keine Möglichkeit einer funktionslosen Beförderung in die A 14 in die E 14.
Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden!

Was kann getan werden? Wie können diese Probleme gelöst werden?

Dazu gibt es in der Geschichte unseres Landes eine durchaus erprobte, wenn auch nicht unbedingt gelungene Möglichkeit – die stufenweise Höhergruppierung. Anders als es bei den Sekundarschullehrerinnen und –lehrern muss hier die Höhergruppierung zeitlich stufenweise erfolgen, unabhängig einer dienstlichen Beurteilung. Als Grundlage muss hier das Dienstalter gelten. Dieses Verfahren sollte innerhalb von 2-3 Jahren mit einer halbjährlich gestaffelten Anhebung in die A 13 bzw. E 13 erfolgen.

Dagegen soll die Anhebung der Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Grundschulen, also diejenigen mit 1./2. Staatsprüfung oder Master, per sofort vollzogen werden.

Für die Lehrerinnen und Lehrer im höheren Dienst (E 13 bzw. A 13 – Studienrat) müssen Perspektiven geschaffen werden, funktionslos. Dafür ist die Besoldungsgruppe A 14 bzw. Entgeltgruppe E 14 als funktionsloses Beförderungsamt zu öffnen.

Für Gespräche oder Verhandlungen zugunsten der Lehrerinnen und Lehrer im Land ist der VBE Sachsen-Anhalt bereit.


vbe-redaktionsteam

 

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