„Die Bezahlung von Mehrarbeit erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, ist aber keine Lösung des Problems. Der gutgemeinte Schnellschuss mit einer veralteten Verordnung droht nach hinten loszugehen.“ So kommentiert der Landesvorsitzende Torsten Wahl die Absicht des Bildungsministeriums, die entstandenen Überstunden zu vergüten.
Die besagte Mehrarbeit entsteht erst dann, wenn die geleisteten Mehrzeiten eine Grenze von 80+2 Unterrichtsstunden überschritten haben. Dies dürfte eigentlich nicht vorkommen, da der sogenannte „Flexi-Erlass“ eine maximale Obergrenze von 80 Stunden im Schuljahr vorsieht. Für die Einhaltung dieser Grenzen sind die Schulleitungen zuständig.
Aufgrund zunehmender und längerer Erkrankungen von Lehrerinnen und Lehrern oder der Nutzung von Elternzeit jüngerer Lehrerinnen und Lehrer entstehen immer wieder unvermeidbare Mehrzeiten. Hierin zeigt sich deutlich, dass eine bessere Unterrichtsversorgung dringend notwendig ist.
Wenn schon solche fragwürdig zustande gekommenen Mehrzeiten abgegolten werden, dann bitte doch im Sinne der Kolleginnen und Kollegen. Vielleicht wären hier langfristig geführte Arbeitszeitkonten und eine angemessene Bezahlung der Mehrarbeit ein Zeichen des „Wir haben verstanden“.
Viele lebensältere Kolleginnen und Kollegen würden Arbeitszeitkonten begrüßen, um diese für einen früheren Übergang in die Altersrente zu nutzen. Eine angemessene Bezahlung der Mehrarbeit ist erst dann gegeben, wenn der Bruttobetrag für die geleistete Mehrarbeit pro Stunde genauso hoch ist wie der Bruttobetrag pro Stunde für eine regulär geleistete Unterrichtsstunde laut Unterrichtsverpflichtung.
Zukünftige Regelungen des Ministeriums für Bildung für die Abgeltung von Mehrarbeit und Mehrzeiten müssen immer das Wahlrecht zwischen der Abgeltung durch Freizeitausgleich oder der Abgeltung durch Bezahlung enthalten.
VBE Sachsen-Anhalt