Nun ist es amtlich! Schließung von Schulen und Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung hat auf ihrer Sondersitzung am 13.03.2020 ein Maßnahmepaket beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus im Land zu erschweren.

Dazu wurde beschlossen, von Montag, 16. März, bis einschließlich Montag, 13. April (Ende der Osterferien) Schulen und Kindertageseinrichtungen zu schließen. Die Dienstpflicht bleibt bestehen. Für Notsituationen wird es unterrichtliche Angebote geben. Eine Notbetreuung in den Grundschulen, den Horten und Kindertageseinrichtungen wird gesichert. „Es wird alles dafür getan, dass Schülerinnen und Schülern kein Nachteil durch diese Situation entsteht. Wir stellen sicher, dass mehrere Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Für jede Schülerin und für jeden Schüler wird es Möglichkeiten geben, die Abschlussprüfungen abzulegen. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet“, so Bildungsminister Marco Tullner.

Durch den Erlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 15.03.2020 ist die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und zur NotbetreuungErlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 15.03.2020 ist die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und zur Notbetreuung gesetzlich geregelt.

vbe-redaktionsteam

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