Liebe Kollegin, lieber Kollege,

 

das Bildungsministerium hat mitten in der Zeit der coronabedingten Schulschließungen neue Regelungen zu Arbeitszeitbedingungen vorgelegt. Diese umfassen Regelungen des Flexi-Erlasses, zu Zusatzstunden und Mehrarbeit. In den Beratungen und Verhandlungen konnten die Personalräte des VBE Sachsen-Anhalt ihre Vorstellungen und Verbesserungsvorschläge einbringen. Für die Berufsschulen konnte zumindest die Festschreibung der Bandbreite an Überschreitung der Unterrichtsstunden erreicht werden.

Mit den Regelungen zu den Zusatzstunden und der Mehrarbeit werden zwar die Umfänge der sich daraus ergebenden neuen Unterrichtsverpflichtung im Monatszeitraum festgeschrieben. Allerdings können sich hieraus und durch oftmals kurzfristige und notwendige Vertretungen die tatsächliche Arbeitszeit der Lehrkräfte über Gebühr erhöhen. Darüber hinaus wurde die Stundentafel der Sekundar- und Gemeinschaftsschulen gekürzt. Die Folgen der sich daraus ergebenden Belastungen sind nur schwer vorhersehbar.

Was wird geregelt? Was ist neu? Die Regelungen zur Arbeitszeit haben wir im Überblick zusammengestellt:

Flexi-Erlass

bisher:

    • Vollzeit: weiterhin vier Mehr- oder Minderzeiten pro Woche (Ausnahme Berufsbildende Schulen)
    • Höhe der Mehrzeiten am Ende des Schuljahres: weiterhin maximal 80 Unterrichtsstunden
    • Höhe der Minderzeiten am Ende des Schuljahres: maximal 40 Unterrichtsstunden

neu:

    • bei Projekttagen bzw. Projektunterricht mit Lehrplaninhalten entstehen Mehr- oder Minderzeiten
    • bei Teilzeit mit mindestens 5 Unterrichtsstunden ist ein freier Tag zu ermöglichen
    • Teilzeit bis 75%: drei Mehr- oder Minderzeiten pro Woche
    • Teilzeit bis 50%: zwei Mehr- oder Minderzeiten pro Woche

Berufsbildende Schulen

    • der Umfang der tatsächlich wöchentlich zu erteilenden Unterrichtsstunden kann über- oder unterschritten werden:
    • bis zu sechs Wochen mit sechs Unterrichtsstunden
    • ab der fünften Woche bei mehr als vier Unterrichtsstunden nur mit Zustimmung der Lehrkraft

Zusatzstunden:

    • freiwillig und nur auf Antrag einer Lehrkraft
    • Antrag gilt nur für jeweils ein Schuljahr
    • antragsberechtigt:
      • vollbeschäftigte Lehrkräfte
      • schwerbehinderte oder gleichgestellte Lehrkräfte, diese können aber jederzeit ihre
        Zusage zurücknehmen
    • nicht antragsberechtigt:
      • schwangere oder stillende Lehrerinnen,
      • teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte,
      • Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
    • Beantragung muss bis zum 30. April eines Jahres für das folgende Schuljahr erfolgen
      (für das Schuljahr 2020/21 Verlängerung bis 31.01.2021)
    • Bewilligung zum Beginn des neuen Schuljahres
    • Unterrichtseinsatz: konkrete Angabe, welche Stunden in welcher Klasse die Zusatzstunden sind
    • maximal vier Unterrichtsstunden
    • Anrechnung: die tatsächlich gehaltenen Zusatzstunden (ohne Feiertage, Krankheit usw.)
    • Auszahlung: am Ende des Schuljahres abzüglich von Minderzeiten durch flexiblen Unterrichtseinsatz
    • Höhe: Zusatzstunde entspricht dem Wert einer „normalen“ Unterrichtsstunde

 

Mehrarbeit

  • erfolgt durch Anordnung bei zwingend dienstlichen Verhältnissen
  • soll auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben
  • Mitbestimmung durch den Schulpersonalrat ist erforderlich
  • Vergütung erfolgt laut Mehrarbeitsvergütung
  • Abgeltung durch Auszahlung oder Dienstbefreiung als Ausgleich innerhalb eines Jahres
  • Auszahlung: ab der 4. Unterrichtsstunde pro Monat bei Vollzeit, ab der 1. Unterrichtsstunde bei unterhälftiger Teilzeit, ab der 3. Unterrichtsstunde bei überhälftiger Teilzeit

 

Eine Mehrbelastung an zusätzlicher Arbeitszeit, zusammengesetzt aus Zusatzstunden, Mehrarbeit und Mehrzeiten (laut Flexi-Erlass), die sich aus dem neuen Flexi-Erlass und dem Erlass zur Mehrarbeit ergibt, darf für einen kurzen Zeitraum nicht mehr als 22 Unterrichtsstunden und über einen längeren Zeitraum nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden über der wöchentlichen Regelstundenzahl der Lehrkraft liegen.

 

Links:

 

Geschäftsführender Vorstand
des VBE Sachsen-Anhalt

Das Informationsblatt kann hier heruntergeladen werden.

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