Ab sofort gelten neue Regeln für die Nutzung von geschützten Werken. Dadurch ändert sich auch, wie Filme in den Schulunterricht eingebaut werden dürfen.

Zum 1. März ist das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft getreten, das der Bundestag bereits im vorherigen Juni beschlossen hatte. Das Gesetz wird zunächst bis Anfang 2023 gelten und soll nach vier Jahren evaluiert werden. Ziel ist es laut Bundesforschungsministerin Johanna Wanka, den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken beispielsweise an Schulen einfacher zu machen und zugleich die Urheber angemessen zu vergüten. Dazu hat der Gesetzgeber vor allem die sogenannten Schrankenregelungen angepasst. Sie legen fest, unter welchen Voraussetzungen geschützte Werke in Bildung und Forschung genutzt werden dürfen, ohne dass eine Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt werden muss.

Neue Bildungs- und Wissenschaftsschranke

Es gibt viele Gründe, einen Film im Unterricht zu zeigen, sei es eine Literaturverfilmung im Deutsch- oder ein Dokumentarfilm im Geschichtsunterricht. Diesem Interesse steht jedoch das ausschließliche Nutzungsrecht der Urheber und Produzenten entgegen. Hier sieht die neue Bildungs- und Wissenschaftsschranke vor, dass ab sofort bis zu 15 Prozent eines Films gezeigt werden dürfen, ohne dass eine Erlaubnis eingeholt werden muss. Lehrkräfte dürfen solche Ausschnitte zu Unterrichtszwecken vorführen, vervielfältigen, innerhalb der eigenen Bildungseinrichtung verbreiten und beispielsweise in einer Schulcloud ihren Schülern öffentlich zugänglich machen. Es gilt jedoch weiterhin: Das Material muss aus einer legalen Quelle stammen und es darf kein Kopierschutz umgangen werden. Ausgeschlossen von dieser neuen Regelung bleiben weiterhin Lehrfilme, die ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind.

Private Film-Kopie im Unterricht? Besser nicht!

Der Schulunterricht bildet eine Nische zwischen Öffentlichkeit und Privatheit. Daher sollten Lehrkräfte anstatt auf private Kopien unbedingt auf lizenzierte Angebote zurückgreifen. Zu diesem Schluss kommt auch die Bundeszentrale für Politische Bildung in einem aktuellen Dossier ihres Filmbildungsportals kinofenster.de. An lizensierte Kopien zu kommen, ist gar nicht schwierig. So bieten beispielsweise Medienzentren in staatlicher, kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft geeignete Medien kostenfrei an, für die sie Verleih- und Vorführlizenzen erworben haben. Inzwischen sind lizensierte Bildungsmedien in den Medienzentren auch online verfügbar. Auch Schulen können Filme mit entsprechenden Lizenzen direkt anschaffen. Das kann sich vor allem lohnen, wenn feststeht, dass ein Film regelmäßig im Unterricht gezeigt werden soll. Lehrende können jedoch auch bei den Produktionsfirmen, TV-Sendern oder Verlagen anfragen, ob und zu welchen Konditionen eine Nutzung möglich ist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Filme zu zeigen, die über eine sogenannte Creative Commons-Lizenz regeln, dass ein Film in Schulen vorgeführt werden darf.

 

Ansprechpartner:

Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. / AG DOK
Thomas Frickel, Vorsitzender und Geschäftsführer
Schweizer Straße 6
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Telefon: +49 – 69 / 623 700
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E-Mail: agdok@agdok.de
Web: www.agdok.de

Quelle: bildungsklick.de, 02.03.2018

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