Einen Nachweis über die unbedingte Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Unterrichtszeit sollen die Pädagoginnen und Pädagogen des Landes angeblich erbringen. Das betrifft besonders Schulen im südlichen Teil Sachsen-Anhalts. Der VBE Sachsen-Anhalt unterstützt ausdrücklich die entsprechenden Forderungen des Lehrerhauptpersonalrates. Für die Erbringung eines Nachweises gibt es aus Sicht des VBE keine rechtliche Grundlage.

Richtig und wichtig ist jedoch eine rechtzeitige Information der Schulleitung, um entsprechend die Unterrichtsstunden der betreffenden Kollegin bzw. des betreffenden Kollegen anders zu planen oder um Vertretungsstunden zu vermeiden.

Da es sich bei den Arztterminen meist um langfristige Facharzttermine handelt, ist eine kurzfristige Verlegung für die Kolleginnen und Kollegen nicht möglich.

VBE Sachsen-Anhalt

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