Mit Verwunderung hat der VBE-Landesvorstand den Beitrag „Gewalt an Schulen – Fünf Zwischenfälle in zwei Wochen“ des Radiosenders MDR Sachsen-Anhalt vom 15.09.2017 bis zum Ende verfolgt sowie auf der zugehörigen Internetseite die Kommentare und die Anmerkungen der Internet-Redaktion gelesen. Der VBE-Landesvorstand ist sehr empört über die Art und Weise der Berichterstattung.

Laut Angaben von MDR Sachsen-Anhalt trugen sich die Ereignisse innerhalb von zwei Wochen an verschiedenen Schulen im Land zu, davon zweimal sogar an einer gleichen Einrichtung.

Das hier das Landesschulamt keinen Handlungsbedarf sieht ist schon recht verwunderlich. Es zeigen doch die Antworten auf die Anfragen „Gewalt an Schulen“ (Drucksache 7/1066) und „Weiterführende Fragestellung zur Kleinen Anfrage – 7/1066 – Gewalt an Schulen“ (Drucksache 7/1450) des Landtages ein ganz anderes Bild.

Im Namen der Kolleginnen und Kollegen verwahrt sich der Landesvorstand des VBE Sachsen-Anhalt gegen die pauschalisierte Zuweisung der Schwarzen-Peter-Karte hinsichtlich der Intervention durch die Lehrkräfte.

Es ist nicht die Aufgabe der Kolleginnen und Kollegen, bei körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern mit Gefährdung von Leib und Leben diese zu trennen. Wenn, wie in den genannten Fällen, auch noch Stahlketten oder ähnliche Tatwerkzeuge eingesetzt werden, dann erst recht nicht.

Es ist eindeutig die Aufgabe der Polizei dagegen vorzugehen.

Lehrerinnen und Lehrer sind keine polizeilichen Sicherheitskräfte.

Wer schützt bedrohte Lehrerinnen und Lehrer? Davon ist nicht die Rede.

Unter Verweis auf die Ergebnisse der Forsa-Umfrage „Gewalt gegen Lehrer“ des VBE (https://www.vbe.de/presse/2016/gewalt-gegen-lehrkraefte-ist-nicht-nur-privatproblem/) ist es in erster Linie die Aufgabe des Dienstherrn und Arbeitgebers sich schützend vor (!) seine Lehrkräfte und Schüler zu stellen.

Mehr Schulsozialarbeiter – ja, Vorbereitungen auf den „Ernstfall“ – ja,

aktives  Einschreiten – nein!

VBE-Landesvorstand

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