„Die Leitlinien sind kein Freifahrtschein zur Öffnung, sondern ihre Einhaltung ist Bedingung, wenn überhaupt geöffnet werden soll – und zwar dann, wenn es das Infektionsgeschehen wieder zulässt“, kommentiert Udo Beckmann, der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), die am 08.02.2021 veröffentlichten Leitlinien zum Schulbetrieb. Einschränkung des Geltungsbereichs der Leitlinie ist nämlich, dass das Thema „Schulschließung“ ausgeklammert wurde. Beckmann dazu: „Bei sehr hohen Inzidenzen ist die Leitlinie nicht anwendbar. Sie beginnt erst dort zu greifen, wo überhaupt Schulöffnungen möglich sind. Das Thema Schulschließung ist deshalb bei der Betrachtung auch ausgeklammert worden.“

Der VBE Bundesvorsitzende hatte sich in den letzten Wochen selbst aktiv bei der Erarbeitung der S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ beteiligt. Er kommentiert: „Es war wichtig und notwendig, die Expertise der Lehrkräfte hier einzubringen. Nicht alle Forderungen haben wir mitgetragen, sind aber im Großen und Ganzen zufrieden. Die Qualität der Leitlinie ist, dass sich ein wissenschaftliches Konsortium erstmals damit beschäftigt hat, die aktuell verfügbaren Studien auszuwerten. Hierbei wurde jedoch oft deutlich, dass die bisherigen Studien teilweise keine große Evidenz haben und dringend weiter geforscht werden muss. Deshalb ist es auch eine ‚lebendige Leitlinie‘, die weiter überarbeitet wird.“ Die Leitlinie enthält wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen zum Schulbetrieb. Hier heißt es: „Ausgangspunkt ist ein Standard-Maßnahmenpaket, das sich an den allgemein in der Bevölkerung geltenden AHA+L Regeln orientiert und das konkret Abstand, Hygiene, das Tragen einer angemessenen Maske und Lüften vorsieht.“

Beckmann kommentiert dazu: „Das aktuelle Infektionsgeschehen lässt vielerorts keine Öffnung der Schulen zu. Sobald aber Inzidenzwerte erreicht sind, die dies ermöglichen, bietet die Leitlinie gute Anhaltspunkte, was für Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einen möglichst sicheren Schulbetrieb gewährleisten zu können und präventiv gegen eine erneute Zunahme des Infektionsgeschehens vorzugehen und Kontrolle über das Infektionsgeschehen zu behalten. Unsere Grundforderung gegenüber der Kultusministerkonferenz (KMK) bleibt ein indikatorengestützter Stufenplan, sodass bei gleichem Infektionsgeschehen auch das gleiche passiert.

Die Leitlinie bildet in Kombination mit dem RKI Maßnahmenplan eine geeignete Grundlage dafür. Die KMK ist jetzt in der Pflicht, endlich nachzuziehen.“

In der Leitlinie werden auch Aussagen zum Maskentragen getroffen. Dazu fordert der VBE ein, dass das Personal in Schulen und Kindertagesstätten sowie Kinder und Jugendlichen aus ökonomisch schlechter gestellten Familien Masken in angemessener Qualität und ausreichender Anzahl gestellt bekommen müssen.

Unabhängig von der Leitlinie mahnt der Bundesvorsitzende Beckmann an: „Es braucht eine Ausweitung der Teststrategie. Zum einen müssen alle an Schule oder Kindertagesstätten Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich jederzeit mit PCR-Tests auf das Corona-Virus testen lassen. Testungen von ganzen Lerngruppen oder Schulen können dabei unterstützen, eine breite Datenbasis zu bekommen und so das Infektionsgeschehen besser beurteilen und eindämmen zu können. Wir gehen zum anderen davon aus, dass die Schnelltests immer einfacher und sicherer in der Anwendung werden und zusätzlich helfen, das Infektionsgeschehen in den Bildungseinrichtungen zu kontrollieren. Mindeststandard ist dabei für uns, dass das komplette Personal einer Einrichtung zwei Mal pro Woche auf freiwilliger Basis getestet werden kann. Auch das Thema testen und seine Bedeutung für das Infektionsgeschehen war nicht Gegenstand der vorliegenden Leitlinie.“

Zudem hatte der Verband Bildung und Erziehung schon am Wochenende gegenüber dem RND die Priorisierung des Personals an Schulen und Kindertagesstätten bei Impfangeboten gefordert. Beckmann wörtlich: „Wer Lockerungen im Bildungsbereich priorisiert, muss auch den Gesundheitsschutz für die dort Beschäftigten priorisieren. In der aktuellen Lage heißt das, Lehrkräfte und das Personal in Kindertagesstätten schnellstmöglich ein Impfangebot zu unterbreiten. Im Klartext heißt das: Eine weitere Öffnung der Schulen kann erst erfolgen, wenn dem Personal ein Impfangebot unterbreitet wurde. Das ist die am Wochenende einstimmig beschlossen Forderung des VBE Bundesverbandes und seiner 16 Landesverbände. An dieser Grundforderung ändern auch die Leitlinien nichts.“

Die Leitlinie kann hier heruntergeladen werden.

vbe-redaktionsteam

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