Die stürmische Entwicklung der Informationstechnologien und die rasante Einbindung aller Lebensbereiche ins Internet machen um die Schule keinen Bogen. Dem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht zu werden, schließt daher ein, auch die entstehenden digitalen Daten über Schülerinnen und Schüler, über Lernergebnisse, über Ereignisse in der Schule sensibel zu behandeln und dem berechtigten Schutzbedürfnis aller an Schule Beteiligten zu entsprechen.
GÖD-APS, LCH und VBE sind beunruhigt, dass Lehrpersonen und Schulleitungen von den Arbeitgebern keine ausreichenden Voraussetzungen zu Datensicherheit und Datenschutz in der schulischen Arbeit erhalten. Eine erfolgreiche Schule muss eine datensichere, datengeschützte Schule sein. Daraus folgen klare Verantwortlichkeiten insbesondere für Arbeitgeber und Schulträger/Schulerhalter, damit Schulleitungen und Lehrpersonen ihrer Verantwortung nachkommen können.
GÖD-APS, LCH und VBE legen daher im November 2015 diesen Leitfaden zugleich als Hausaufgabe für die Arbeitgeber und Schulträger/Schulerhalter vor. Weder die « Hardware » Schule noch die « Software » Schule passen aktuell zu den Erwartungen der Politik, dass Schule kompetente Medienerziehung, digitales Lernen und die Einbindung in digitales Verwaltungshandeln zu meistern hat. Mehrheitlich ist die IT-Ausstattung der Schulen der Zeit hinterher. Den Lehrpersonen werden nicht nur zeitgemäße Hardware und die notwendige Fort- und -weiterbildung verweigert. Dass überdies von den Lehrpersonen erwartet wird, mit Privatgeräten den dienstlichen Auftrag zu erfüllen und das volle Risiko selbst zu tragen, ist vollkommen inakzeptabel.
Anhänge
1. Einfache Regeln zum Merken von Passwörtern
2. Musterimpressum für Schulwebseiten (Deutschland)
3. Muster für einen Auftragsdatenvertrag (Deutschland, NRW)
4. Rechtsgrundlagen für Datenschutz bzw. Datensicherheit
5. Beispiele relevanter Rechtsprechungen
6. Beratungsstellen und Zuständigkeiten
7. Links zu Merkblättern und Ratgebern