Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, kommentiert anlässlich der gestrigen Vorlage des Infektionsschutzkonzeptes durch die Bundesregierung:
„Der vorgelegte Entwurf für das ab Oktober geltende Infektionsschutzgesetz enthält abermals Leerstellen und offene Fragen, dessen Klärung für ein vorausschauendes, klares und verbindliches Agieren an Schule und Kita unabdingbar sind. Es fehlt weiterhin ein vollumfänglichen Sicherheits- und Hygienekonzept, es fehlen weiterhin transparente Stufenpläne auf der Basis bundeseinheitlicher Kriterien. Es muss für Schule und Kita klar, realistisch umsetzbar und planbar sein, was genau passiert, wenn welche Kriterien vorliegen – das ist weiterhin nicht der Fall. Wir steuern erneut auf einen Flickenteppich an nicht ausdefinierten, teils vagen und unzureichenden Vorgaben zu. Es kann nicht sein, dass am Ende wieder die pädagogischen Fachkräfte und Leitungen an Schule und Kita diejenigen sind, die unter dem Deckmantel von Entscheidungsbefugnissen das an Einschränkungen kommunizieren und das an Entscheidungen treffen sollen, was sie weder zu verantworten haben noch, wofür sie zuständig sind. Die Politik muss sich ehrlich und damit aufhören, Verantwortung abzuschieben.
Es ist vollkommen klar, dass das Offenhaltungen von Bildungseinrichtungen höchste Priorität haben muss. Ohne zu wissen, welchen Verlauf die Coronapandemie in den kommenden Monaten tatsächlich nehmen wird, jetzt schon kategorisch letzte Mittel auszuschließen, um Lernorte offenzuhalten, wie die eingeschränkte temporäre Möglichkeit zur Umsetzung einer Maskenpflicht an Grundschulen, ist schwer nachvollziehbar. Erst recht, wenn man sich bewusst macht, dass vorausschauende Maßnahmen zur Minimierung von Risiken, wie etwa die flächendeckende Einführung von Luftfiltern, in den meisten Bundesländern nicht umgesetzt wurden. Auch hier muss sich die Politik ehrlich machen, was bei extremen Infektionsverläufen an einzelnen Einrichtungen wichtiger ist: Diese zu schließen, weil ein Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann oder im Notfall weitere Schutzmaßnahmen für einen Offenhalten zu ergreifen?“