Der Landesvorsitzende des VBE Sachsen-Anhalt Torsten Wahl, kommentiert das am 24.08.2022 vom Bundeskabinett verabschiedete Infektionsschutzgesetz folgendermaßen:

 

„Die Kritik am ersten Entwurf des Infektionsschutzgesetzes verhallte ungehört. Auch das überarbeitete Konzept bleibt für Schulen weit hinter den Erwartungen zurück. Der Bundesgesundheitsminister lehnt sich weit aus dem Fenster, wenn er anscheinend kategorisch ausschließt, dass es zu Schulschließungen kommen kann. Wir wissen, dass bei entsprechendem Infektionsgeschehen unter Lehrkräften oder innerhalb der Schülerschaft, die Schließung von Lerngruppen oder ganzer Schulen immer wieder unumgänglich waren und auch wieder sein werden.

 

Die dünne Personaldecke an den Schulen tue ihr Übriges, so Wahl weiter. „Spätestens, wenn die Kolleginnen und Kollegen krankheitsbedingt ausfallen, wird es schwierig einen geregelten Unterricht durchzuführen. Die Politik muss die tatsächliche Situation an den Schulen endlich erkennen und ein offenes Ohr für die Praxis beweisen. Es macht mich betroffen, dass der Schutz der Beschäftigten in den Ausführungen der beiden Bundesminister keine erkennbare Rolle gespielt hat.“

Die Verantwortung für die Umsetzung möglicherweise notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen und deren Vermittlung darf nicht wie bisher auf das pädagogische Personal, das dafür keine Verantwortung trägt, abgeschoben werden. Die dadurch vorprogrammierten Konflikte, die wir bereits aus den letzten Jahren kennen, werden die Schulen zusätzlich zum bestehenden Personalmangel und zu den Herausforderungen bei der Betreuung und Beschulung geflüchteter ukrainischer Kinder und Jugendlicher stark belasten. Schulleitungen und Lehrkräfte werden damit abermals zur Zielscheibe sogenannter Querdenker.

 

vbe-redaktionsteam

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