Die Kultusministerkonferenz hat für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst, die im Jahr 2020 ihre Staatsprüfung ablegen, beschlossen, dass sie keine Nachteile aufgrund von Maßnahmen des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus haben sollen.

Sollten im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen von Staatsprüfungen in schulischen Lerngruppen nicht oder nicht im geforderten Mindestumfang möglich sein, stehen andere Prüfungsformate beziehungsweise Prüfungsersatzleistungen der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse zwischen den Ländern nicht entgegen. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, für das Ergebnis der Staatsprüfung Vorleistungen aus dem Vorbereitungsdienst stärker als bisher zu berücksichtigen. Die Länder stimmen sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz eng über das weitere Vorgehen ab.Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig: „Ich freue mich, dass wir uns innerhalb der Ländergemeinschaft auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt haben. Wir haben damit Klarheit für unsere Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst geschaffen.“
vbe-redaktionsteam
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