Für die Kolleginnen und Kollegen, die an den Warnstreiks, zu denen der VBE Sachsen-Anhalt aufgerufen hatte, teilgenommen haben und deswegen Geld abgezogen wurde gilt folgender Ablauf:
- die Kopie des Originals des Gehaltszettels an die Kreisvorstände senden, die kümmern sich um die Zahlung des Nettolohnausgleichs
- die Kreisverbände reichen dann die Abrechnungen komplett bei der Landesgeschäftsstelle ein
Was ist, wenn ich bisher noch keine Abzüge wegen Streikteilnahme erhalten habe?
Mit einer Frist von 6 Monaten verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (§ 37 TV-L). Das bedeutet:
- Ansprüche aus dem Monat November verfallen ab 1. Juni 2024.
- Ansprüche aus dem Monat Dezember verfallen ab 1. Juli 2024.
Es gelten dabei die jeweiligen Angaben auf dem Gehaltszettel.