Berlin, 06.08.2021

„Dass der Schulstart durch die Länder umfassend vorbereitet wurde, wie es die KMK in ihrem heutigen Beschluss bewertet, kann so nicht uneingeschränkt gelten. Weder wird für alle Ländern eine notwendige mindestens zweiwöchige Sicherheitsphase nach den Sommerferien, wie vom VBE gefordert, verpflichtend festgeschrieben, in der inzidenzunabhängig mindestens zweimal wöchentlich getestet wird und das Tragen von Masken und das Halten von Abständen im Schulgebäude obligatorisch ist, noch sind rechtzeitige und ausreichende Anstrengungen beim Thema Luftfilter bzw. -anlagen unternommen worden. Von flächendeckend versprochenen Sofortmaßnahmen bei der Digitalisierung ganz zu schweigen. Die Sieben-Tage-Inzidenz wächst, wie das RKI gerade bestätigt hat, schneller und früher als voriges Jahr um diese Zeit und dies insbesondere bei den 10- bis 34-Jährigen. Wir vermissen weiterhin unterschiedliche Szenarien, die klar beschreiben, was die KMK bei welcher Pandemieentwicklung zu tun gedenkt. Weiterhin auf Prinzip Hoffnung zu setzen, reicht nicht aus“, formuliert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, zur heutigen Mitteilung der KMK.

„Auch die Bewertung durch die KMK, dass Schulen sichere Orte sind und Präsenzunterricht stattfinden kann, so wünschenswert dies ist, kann so nicht bedingungslos und inzidenzunabhängig gelten. In diesem Zusammenhang bedarf es zudem einer schnellen Aufklärung durch die KMK zu einer bei der Universität Köln und dem Helmholtz-Zentrum in Auftrag gegebenen COVID-19 Studie, deren Zwischenergebnisse erst jetzt durch die KMK veröffentlicht wurden, die aber bereits seit Januar bzw. März 2021 bekannt sind. Die KMK ist hier eine klare Antwort schuldig, wieso diese Ergebnisse nicht früher veröffentlicht wurden, – im heutigen Beschluss findet sich dazu kein Wort, – und wie die hohe Wirksamkeit von Schulschließungen bei der Eindämmung der Corona-Pandemie, ein Ergebnis der Studie, bewertet wird, vor allem aber, welche Handlungsmaßnahmen auf Basis dieser Erkenntnis von der KMK ergriffen oder nicht ergriffen wurden“, so Beckmann.

„Es ist ganz klar, dass sich niemand derzeit hinstellen und einen durchgängigen und normalen Schulbetrieb versprechen kann, ohne sich die Finger zu verbrennen. Oberstes Gebot ist und bleibt der Schutz der Gesundheit. Das bedeutet auch, dass alle relevanten Erkenntnisse, die in diesem Sinne vorliegen, zugänglich sind und in notwendige Maßnahmen überführt werden“, so Beckmann abschließend.

vbe-redaktionsteam

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