Handys sind Bestandteil der Lebenswelt Jugendlicher, etwa 97 % besitzen ein Handy. Für die Schulen ist das ein Problem: Mobiltelefone bedeuten in der Generation Smartphone eine Menge Ablenkung vom als öde empfundenen Unterrichtsalltag. Deshalb ist die Nutzung an fast allen Regelschulen Deutschlands untersagt – zumindest teilweise. Allerdings kann die Schule bestimmen, dass während des Unterrichtes das Handy ausgeschaltet bleibt. Zulässig wäre auch, die Handynutzung selbst in den Pausen einzuschränken. Bei Verstoß gegen die Anweisungen oder die Schulordnung ist jeweils der Lehrer oder die Lehrerin berechtigt, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen. Ordnungsmaßnahmen stehen im Ermessen der Schule. Für diese Ordnungsmaßnahmen gilt jedoch das Übermaßverbot, was bedeutet, dass die Maßnahme angemessen sein muss. Solche Ordnungsmaßnahmen können auch die Wegnahme des Handys sein.Ein generelles Verbot, das Handy mit in die Schule zu bringen, ist nicht zulässig, denn die Eltern haben grundsätzlich ein Interesse daran, ihre Kinder vor und nach der Schule erreichen zu können. Lehrer dürfen Handys einziehen, müssen sie jedoch später wieder zurückgeben.Der Begriff „später“ wird wohl von Schule zu Schule und auch von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich gehandhabt, jedoch sollte das Handy spätestens mit Unterrichtsschluss des Wochentages, an dem die Einziehung erfolgte, wieder herausgegeben werden. Eine Einziehung über mehrere Tage ist rechtlich nicht haltbar. Die Lehrkraft hat grundsätzlich kein Recht, das Handy zu behalten. Es ist und bleibt Eigentum des Schülers oder der Schülerin. Auch besteht kein Recht, das Handy zu kontrollieren, also sich anzuschauen, welche Nachrichten oder Inhalte sich auf dem Gerät befinden. Erfolgt eine Herausgabe nicht, liegt strafrechtlich unter Umständen sogar eine Unterschlagung vor. In Einzelfällen kann es als pädagogische Maßnahme durchaus berechtigt sein, das Gerät nur an die gesetzlichen Vertreter auszuhändigen. Dies wäre sicherlich in solchen Fällen gerechtfertigt, in denen mit dem Handy ein Betrugsversuch bei Klausuren oder Klassenarbeiten erfolgte oder wenn verbotenes Material mit dem Handy verbreitet wird. Darüber hinaus haben englische Forscher herausgefunden, dass ohne Handys durchaus bessere Leistungen im Schulunterricht möglich sind. Die Forscher Louis-Philippe Beland und Richard Murphy haben die Leistungen von Schülern verglichen, bevor und nachdem an ihren Schulen ein Handyverbot erlassen wurde. Ergebnis: Ohne Smartphone besserten sich die Testergebnisse von 16-Jährigen durchschnittlich um 6,41 Prozent. Offensichtlich schlägt sich die geringere Ablenkung nicht nur in einem zügigeren Lernfortschritt nieder. Selbiger ist auch in konkreten Prüfungsleistungen nachweisbar.

Kati Roschkowski,
Referatsleiterin Recht

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