Für die Geltendmachung der Vergütung und Verzugszinsen für nicht ausgezahlte Vorgriffstunden unter Bezugnahme auf § 24 Abs. 1 Satz 4 TV-L und des Urteils des Landesarbeitsgerichts Halle/Saale vom 10.07.2024 (Az.: 3 Ca 1900/23) stellt der VBE Sachsen-Anhalt ein Musterschreiben für die beiden Bereiche des Landesschulamtes zur Verfügung.

Die Geltendmachung gilt jedoch nur für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die die Vorgriffsstunden leisten mussten.

  1. Vergütung der Vorgriffstunden

Es handelt sich um gewisse Vorgriffstunden, die im Zeitraum vom Monat geleistet wurden. Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 4 TV-L besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Auszahlung der erbrachten Vorgriffstunden, der bisher nicht erfüllt wurde.

  1. Verzugszinsen

Darüber hinaus können Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB geltend gemacht werden, da sich die Nichtzahlung bereits in Verzug befinden. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und sind ab dem Zeitpunkt des Verzuges zu berechnen. Der Verzug trat gemäß den im Urteil des Landesarbeitsgerichts festgelegten Bestimmungen mit der Fälligkeit der Zahlung ein.

Die Berechnung der Verzugszinsen erfolgt wie folgt:

  • Fälligkeit der Zahlung
  • tatsächlich gezahlte Stunden
  • Berechnungsgrundlage für Verzugszinsen: Nettobetrag der geschuldeten Stunden x 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit Verzugsdatum
  1. Weiteres Vorgehen

Sollte die Vergütung sowie die Verzugszinsen nicht fristgerecht ausgezahlt werden, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, um meine Ansprüche durchzusetzen. Ich möchte Sie bitten, dies zu vermeiden und die Angelegenheit zeitnah zu regeln.

Hinweise:

  1. Frist setzen: Eine Frist von etwa 2 Wochen ab Zustellung des Schreibens ist in der Regel angemessen.
  2. Anpassung an den individuellen Fall: Passen Sie das Schreiben entsprechend Ihren geleisteten Stunden und der bisherigen Kommunikation an den Arbeitgeber an.
  3. Rechtsbeistand: Sollten keine Reaktionen erfolgen, wäre die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert.

 

vbe-redaktionsteam

Musterschreiben für den Bereich Süd des LSCHA

Musterschreiben für den Bereich Nord des LSCHA

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