Am Rande der Landtagssitzung am 20.06.2019 fand auf Antrag der Regierungsfraktionen eine Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen statt. Auf dieser billigte der Ausschuss die vorläufige Auszahlung der im Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) vorgesehenen Besoldungserhöhungen.
Demnach erhalten die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt ab dem Zahlmonat September 2019 eine Vorgriffszahlung. „Damit wird unsere im April erhobene Forderung, das Instrument der Vorgriffszahlung in Anwendung zu bringen, erfüllt, sagte Wolfgang Ladebeck, dbb Landesvorsitzender.
Das LBVAnpG sieht eine rückwirkende Besoldungs- und Versorgungsbezügeerhöhung von 3,2 Prozent zum 01.01.2019 vor. Zum 01.01.2020 erfolgt eine weitere Erhöhung um 3,2 Prozent und zum 01.01.2021 um 1,4 Prozent. Damit wird das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 2. März 2019 zeit- und volumengleich auf den Beamtenbereich übertragen.

dbb sachsen-anhalt

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