„Wir sind die Lösung!“

   

„Der öffentliche Dienst ist die Lösung für viele der Probleme, die unser Land derzeit und in Zukunft in ihrem Bann halten. Man muss ihn nur lassen und man darf ihn nicht länger beschneiden“, leitete dbb Chef Volker Geyer sein Statement bei der Pressekonferenz ein, in der die Gewerkschaften der Öffentlichkeit am 17. November 2025 in Berlin ihre Forderungen vorstellten. „Die Menschen zweifeln zumeist nicht an Demokratie und Pluralismus, sie misstrauen aber einem Staat, der die Basics nicht geregelt bekommt“, führte Geyer weiter aus. In diesem Sinne versteht der dbb zum Beispiel seine lineare Kernforderung von 7 Prozent, mindestens 300 Euro, als Teil einer notwendigen Offensive für einen handlungsfähigen öffentlichen Dienst.

Kernforderungen (kompakt)

  • Erhöhung der Tabellenentgelte: +7 %, mindestens +300 Euro monatlich; Laufzeit: 12 Monate.
  • Zeitzuschläge: Erhöhung gemäß § 8 Abs. 1 TV‑L um 20 Prozentpunkte; Berechnung auf Basis der individuellen Stufe, mindestens jedoch Stufe 3.
  • Auszubildende, Studierende, Praktikant*innen: Erhöhung um 200 Euro monatlich; Laufzeit: 12 Monate.

Detaillierte Forderungen und Erwartungen

Entgelt und Zuschläge

  • Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 7 %, mindestens 300 Euro monatlich; Laufzeit 12 Monate.
  • Erhöhung der Zeitzuschläge gemäß § 8 Abs. 1 TV‑L um 20 Prozentpunkte; Berechnung auf Basis der jeweiligen individuellen Stufe, mindestens Stufe 3.
  • Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, Studierende sowie Praktikant*innen um 200 Euro monatlich; Laufzeit 12 Monate.

Auszubildende und Studierende

  • Unbefristete Übernahme in Vollzeit nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in dem erlernten Beruf.
  • Tarifierung studentischer Beschäftigter: einheitliches Mindeststundenentgelt von 17 Euro im 1. Beschäftigungsjahr, 18 Euro im 2. Jahr, 19 Euro ab dem 3. Jahr (Beginn ab erstem Arbeitsvertrag); Mindestvertragslaufzeit 24 Monate pro Vertrag; Mindeststundenumfang 40 Stunden/Monat (Unterschreitung nur auf Antrag der Beschäftigten).
  • Übernahme in Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe nach Abschluss der Ausbildung.
  • Mobilitätszuschuss als Wahlmodell: Übernahme des Deutschlandtickets oder Tankkostenzuschuss in Höhe von 50 Euro.
  • Tarifierung praxisintegrierter dual Studierender.

Beschäftigte im Länderbereich

  • Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West, einschließlich Regelungen zur ordentlichen Unkündbarkeit und Angleichung der Arbeitszeit an Unikliniken.
  • Stufengleiche Höhergruppierung und Erhöhung der Wechselschicht‑ und Schichtzulagen nach Vorbild des TVöD.
  • Mitgliedervorteil: ein zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder.
  • Einführung eines Sonderkündigungsrechts für Sonderregelungen im Sozial‑ und Erziehungsdienst (§ 52 TV‑L).
  • Einstieg in Verhandlungen zur Reform der Entgeltordnung Länder; Umsetzung der Verhandlungszusage zum TV EntgO‑L aus 2019, insbesondere vollständige Einführung der Paralleltabelle für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

  • Zeit‑ und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei Ländern und Kommunen.

Gesellschaftliche Probleme bei den Verhandlungen nicht ausklammern

Als Andreas Hemsing, Fachvorstand Tarifpolitik im dbb, die Bundestarifkommission nach erfolgtem Forderungsbeschluss auf die anstehende Einkommensrunde einschwor, machte er deutlich, „dass Konflikt und Kompromiss natürlich auch zu dieser Einkommensrunde gehören werden. Und zu beidem sind wir in der Lage. Aber es geht angesichts der angespannten gesellschaftlichen Lage auch um etwas anderes: Die Position der am Potsdamer Verhandlungstisch sitzenden Arbeitgebervertreter, sich nur als Abgesandte ihrer Finanzministerien zu verstehen, würde der allgemeinen Situation nicht gerecht. Dieser Blickwinkel allein war nie hilfreich und es ist angesichts der für jedermann sichtbaren Probleme in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes – egal, ob Sicherheit, Bildung, Pflege, Kultur oder auch bürgernahe Verwaltung – nicht länger akzeptabel, diese Probleme bei den Verhandlungen einfach auszuklammern. Das werden wir nicht zulassen.“

Verhandlungsfahrplan

  • 3. Dezember 2025: Beginn der Tarifverhandlungen in Berlin.
  • 15.–16. Januar 2026: Fortsetzung der Verhandlungen in Potsdam.
  • 11.–13. Februar 2026: Dritte (abschließende) Verhandlungsrunde in Potsdam.

 

vbe-redaktionsteam

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