Digitale Bildung – aber wie in Sachsen-Anhalt?

Die Kultusministerkonferenz (KMK) beschloss auf ihrer letzten Tagung im Dezember 2016 ihr Strategiepapier „Bildung in einer digitalen Welt“. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) stellte am 12. Oktober 2016 seine „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ vor. Zeitlich dazwischen gelegen, wurde unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministers der 10. Nationale IT-Gipfel mit dem Thema „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“ im November 2016 durchgeführt. Alle drei Veranstaltungen veröffentlichten Strategiepapiere, die sich irgendwie mit digitaler Bildung befassen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie von der Schule und den Lehrerinnen und Lehrern fordern, auf dem Gebiet der digitalen Bildung aktiv zu werden.

Konkreter wurden dabei das BMBF und die KMK.

Das BMBF stellte auch gleich Gelder für die nächsten Jahre in Aussicht. Über einen Zeitraum von fünf Jahren mit rund fünf Milliarden Euro sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die rund 40.000 Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in Deutschland mit digitaler Ausstattung wie Breitbandanbindung, W-LAN und Geräten zu versorgen. Im Gegenzug sollen sich die Länder verpflichten, die entsprechenden pädagogischen Konzepte, die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie gemeinsame technische Standards umzusetzen. Die Grundlage für eine solche Vereinbarung ist Artikel 91c des Grundgesetzes, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik ermöglicht.

Darauf basierend hat die KMK in ihrem Strategiepapier verschiedene Felder für das Handeln von Bund, Ländern, Kommunen und Schulträgern sowie Schule benannt und  beschrieben:

  1.    Aufgabe der Länder ist es, in den Bildungsplänen der verschiedenen Unterrichtsfächer die angestrebten digitalen Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler als Bildungsziele zu verankern.
  2.    Eine gemeinsame Aufgabe von Ländern, Bund und Schulträgern besteht darin, eine funktionssichere und leistungsfähige digitale Infrastruktur für Schulen sowie Schülerinnen und Schüler aufzubauen.
  3.    Zugleich werden die Länder Aus- und Fortbildungsprogramme für die Lehrerinnen und Lehrer ausarbeiten und umsetzen. Gemeinsam müssen Länder und Bund zudem zahlreiche rechtliche Fragen des              Datenschutzes und des Urheberrechtes klären.
  4.    Die Länder müssen zudem in der Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem Bereich digitaler Medien wie zum Beispiel Software-Entwicklern und Schulbuchverlagen die Entwicklung und Gestaltung       anwenderfreundlicher und für den Unterricht geeigneter Lernprogramme voranbringen.
  5.    Zuletzt gilt es, digitales Lernen in Schule und Unterricht mit digitalen Lernplattformen und digitaler Schulverwaltungssoftware zu verbinden.

 

Für die Schulen formuliert die KMK einen Kompetenzrahmen, der zeitlich sehr eng gehalten ist. Die Umsetzung dieses Rahmens wird einen bildungspolitischen Schwerpunkt der Länder in den kommenden Jahren darstellen. Ziel ist dabei, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/19 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, bis zum Ende der Pflichtschulzeit die in diesem Rahmen formulierten Kompetenzen erwerben sollen. Diese für die Strategie zentrale Maßnahme soll somit ab 2026 umgesetzt sein.

Diese Kompetenzen umfassen 6 Kompetenzbereiche:

  1. Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren
  2. Kommunizieren und Kooperieren
  3. Produzieren und Präsentieren
  4. Schützen und sicher Agieren
  5. Problemlösen und Handeln
  6. Analysieren und Reflektieren

Digitale Kompetenzen werden damit zum integrativen Teil der Fachcurricula aller Fächer. Die beruflichen Schulen nehmen die technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen aus der Digitalisierung im Unterricht auf. Die mit der Digitalisierung verbundenen Entwicklungen, wie Internet der Dinge, Industrie beziehungsweise Wirtschaft 4.0, Wissensmanagement, smartes Handwerk, digitales Bauen, eCommerce, smarte Landwirtschaft oder eHealth, werden in den Bildungsplänen der Länder berücksichtigt.

Aus Sicht des VBE Sachsen-Anhalt sind diese Zielstellungen sehr ehrenwert. Es heißt nun für uns, anpacken und mithelfen, diese Aufgaben in die Tat umzusetzen.

Dabei muss vor allem darauf verwiesen werden, dass eine grundlegende und begleitende Ausbildung für die Schülerinnen und Schüler, insbesondere in der Sekundarstufe I, notwendig ist. Das fordert der VBE Sachsen-Anhalt schon seit sehr mehreren Jahren (siehe transparent 4/2008). Ein bisschen Textverarbeitung in Deutsch, mal etwas Tabellenkalkulation in Mathematik oder Bildbearbeitung in Kunst nebenher funktioniert nicht.Und wird auch nicht funktionieren, da die Schülerinnen und Schüler viel zu unterschiedliche Voraussetzungen von zu Hause her mitbringen.Zum anderen bedeutet die Planung einer längeren Unterrichtseinheit, z. B. zur Tabellenkalkulation, einen enormen zeitlichen Aufwand, vor allem in Durchführung. Hinzu kommt die zum Teil nicht mehr zeitgemäße technische Ausstattung der Schulen. Letzteres soll und muss mithilfe der neuen Initiativen des Bundes der Vergangenheit angehören.Für die begleitende Bildung und Ausbildung der Schülerinnen und Schüler könnte unser Bundesland doch auf die sächsischen Erfahrungen zurückgreifen. Dort wird ab Klasse 7 eine Pflichtstunde Informatik, zusätzlich zum Unterrichtsfach Technik/Hauswirtschaft angeboten.Aber auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer, um die digitale Bildung auch umzusetzen, ist dringend zu überdenken und zu überarbeiten.

Der VBE Sachsen-Anhalt steht hier als Partner zur Verfügung.

In welcher Form dies geschehen kann, können Sie dem Fortbildungsangebot zum Thema „Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig gestalten“ entnehmen. Hier wird auch eine Fortbildung zum Umgang mit der preisgekrönten MyBookMachine des co.tec GmbH angeboten. Der VBE Sachsen-Anhalt bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, die MyBookMachine sowie MasterTool zu einem besonders günstigen Preis zu erwerben.

Neben inhaltlichen und sächlichen Inhalten sind auch gesamtkonzeptionelle Fragen und Probleme zu klären. Dazu gehört auch der Datenschutz, der Ausbau und Einsatz von LAN- oder besser noch WLAN-Netzen in den Schulen oder die konzeptionelle Ausstattung. Hierzu fordert der VBE Sachsen-Anhalt das Land auf, sich gemeinsam mit den Schulträgern, Kommunen, Datenschutzbeauftragten sowie den Vertretern der Schüler, Eltern und Lehrergewerkschaften an einen Tisch zu setzen und nach umsetzbaren Lösungen zu suchen.

Torsten Wahl,

stellvertretender Landesvorsitzender

 

Oberer Teil Pkt. 3 und 4 kann nicht richtig formatiert werden

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