Beamtinnen und Beamte, die ihren Ruhestand hinausschieben, können einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent des Grundgehalts erhalten. Außerdem können in Zukunft auch Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gewährt werden, wenn die Deckung des Personalbedarfs dies im konkreten Fall erfordert. Die Landesregierung hat am 7. August 2018 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf setzt außerdem einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 zur Ost-West-Angleichung um.
Danach werden nur den Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen ab A 10, die fristgerecht Widerspruch gegen die abgesenkte Ostbesoldung in den Jahren 2008 und 2009 eingelegt haben und deren Verfahren noch offen sind, die Differenzbeträge zur Besoldung auf 100 Prozent nachgezahlt.
„Dass einige Beamte eine Entschädigung erhalten und andere leer ausgehen, wird nach dem Umgang der Landesregierung mit den Widersprüchen zur altersdiskriminierenden Besoldung erneut zu großem Unmut unter der Beamtenschaft führen. Die Landesregierung versteckt sich wieder einmal hinter der Rechtsprechung. Wir fordern eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes für sämtliche Beamtinnen und Beamten“, sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck.
Im Gesetzentwurf werden zudem die Rechtsgrundlagen für Zuschläge geschaffen, um dem Fachkräftemangel durch finanzielle Anreize zu begegnen.
Zum einen können Beamtinnen und Beamte, wenn sie ihren Ruhestand hinausschieben, einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent des Grundgehalts erhalten. Erforderlichkeitskriterium für den Zuschlag ist ein dienstliches Interesse am Personalbedarf. Zum anderen kann zukünftig ein Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit gezahlt werden.
„Nach Jahren verfehlter Personalpolitik hat die Landesregierung endlich eingesehen, dass die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt nicht mehr sichergestellt ist. Statt das Besoldungsniveau insgesamt anzuheben oder die Eingangsbesoldung zu erhöhen, will die Landesregierung das Problem des Fachkräftemangels künftig mit einer Zulage lösen. Das kann man machen, darf die Zulage dann aber nicht nach Gutsherrenart vergeben“, machte Ladebeck deutlich. Der Gehaltszuschlag für das Arbeiten über den Ruhestand hinaus sei eine „Win-Win-Situation für Dienstherrn und Beamte“. Da das dienstliche Interesse Voraussetzung für das Weiterarbeiten über die Altersgrenze hinaus ist, fordert der dbb statt einer „Kann“ eine „Ist“-Regelung“.