Zum Ende der Herbstferien hat das Bildungsministerium Empfehlungen zum Distanzunterricht herausgegeben.

Darin sind weitestgehend die Vorgehensweise und Möglichkeiten der Umsetzung der rechtlichen Rahmenvorgaben geregelt. Anders als im zwischen Winter- und Sommerferien sind jetzt Leistungserhebungen sowie Leistungsbewertungen für die Aufgaben, die im Distanzunterricht bearbeitet wurden, möglich. Dazu soll darauf geachtet werden, dass diese Aufgaben sowohl im Distanz- (zu Hause) als auch im Präsenzunterricht gleichwertig sind. Zugleich sind die bevorstehenden Prüfungen, obwohl in den allgemeinbildenden Schulen noch etwas Zeit ist, mitberücksichtigt. In den Hinweisen finden sich auch Empfehlungen, wie mit den Schülerinnen und Schülern aus dem Grundschul- und Förderschulbereich die Zeit des Distanzunterrichts gestaltet werden könnte.
Allerdings geht ein Aspekt aus Sicht des VBE Sachsen-Anhalt völlig an der Realität vorbei. Dieser Aspekt sind die vorgegebenen Hinweise zur Kommunikation mit den Schülern. Dazu heißt es: „Bezogen auf die zu erteilenden Unterrichtsstunden pro Woche kommunizieren die Fachlehrkräfte – orientiert am Stundenplan der Klasse – mehrmals pro Woche unter angemessener Berücksichtigung der Stündigkeit ihres Faches.“ Diese Kommunikation gestaltet sich insbesondere beim Wechselschichtbetrieb, eine Lerngruppe zu Hause (auf Distanz) und die andere Lerngruppe ist in der Schule. Woher soll dann für die Kolleginnen und Kollegen noch die Zeit und Kraft kommen, um mit den anderen Schülern zu kommunizieren?

Noch schwerer trifft es die Klassenleiterinnen und Klassenleiter. In dieser besonders schweren Zeit kommt ihnen ohnehin eine wichtige Rolle zu. Im Vergleich zum normalen Schulalltag wird ihnen hier sehr viel abverlangt. „Darüber hinaus ist es notwendig, dass die klassen- bzw. lerngruppenverantwortliche Lehrkraft zusätzlich zur mehrmals pro Woche erfolgenden Kommunikation die Schülerin bzw. den Schüler bei Bedarf einmal in jeder Woche auch direkt kontaktiert, um in einem persönlichen Gespräch das Lernen, den Lernfortschritt und die allgemeine Lernsituation zu erörtern.“

Wird eigentlich auch einmal darüber nachgedacht, die Klassenleitertätigkeit und -funktion angemessen anzuerkennen?

Aber die Kommunikationshinweise werden noch besser.

„Bei der Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern berücksichtigen die Lehrkräfte die Nutzung von Kommunikationswegen, für die auch die entsprechende Infrastruktur und die ggf. notwendigen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler vorhanden sind.
Verfügen diese nur über eine eingeschränkte technische Ausstattung …, soll die Schule für die Kommunikation über digitale Medien geeignete Ersatzmaßnahmen sicherstellen.“ Und wie soll das geschehen? Wer gibt den Schulen, die meist kaum selber über diese Medien verfügen , die entsprechenden Geräte?

„In Fällen nicht vorhandener Ausstattung bzw. nicht vorhandener Nutzungskompetenzen muss auf niedrigschwellige technische Möglichkeiten zurückgegriffen werden.
Wo auch das nicht möglich ist, müssen die Lehrkräfte die Kommunikation schriftlich oder telefonisch sicherstellen, beispielsweise durch den Austausch von Arbeitsblättern, Arbeitsheften und Schulbüchern.“ Aus unserer Sicht wären die letztgenannten (analogen) Medien diejenigen die als Erstes zu nennen sind. Warum sonst werden diese angeschafft? Warum werden Leihgebühren erhoben, wenn nicht einmal dieses Lern- und Arbeitsmaterial überhaupt in Erwägung gezogen werden?

Bei der Erstellung der Hinweise scheinen zwei verschiedene Autorengruppen bearbeitet zu haben. Während sich das eine Autorenteam um vernünftige Empfehlungen und Hinweise bemühte, scheint das „Kommunikationsteam“ seine Ratschläge an der Wirklichkeit entwickelt haben.

Die Informationen finden Sie unter: 2020_10_22_-_Empfehlungen-Distanzuntericht.pdf (sachsen-anhalt.de)

Torsten Wahl,
Landesvorsitzender

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