Die Schulleitungen in Sachsen-Anhalt sind vor den Winterferien über den Schulbetrieb nach den Winterferien informiert worden.

Demnach wird der Unterricht ab dem 21. Februar 2022 im bereits bekannten Modus fortgeführt. Das heißt, es besteht zunächst weiterhin eine Testpflicht an jedem Unterrichtstag sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch während des Unterrichts. Bildungsministerin Feußner sagte: „Ziel ist es weiterhin, den Präsenzunterricht im Regelbetrieb aufrechtzuerhalten. Sollten Einschränkungen im Schulbetrieb unvermeidbar sein, werden diese eng mit dem Landesschulamt abgestimmt.“

Soweit es die pandemische Situation zulässt, also bei einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens, soll ab dem 28. Februar 2022 unter Beibehaltung der bekannten Hygieneregeln und der schultäglichen Testungen in allen Schulformen und -stufen zunächst auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht verzichtet werden. Dabei gilt wieder folgende Ausnahme: Soweit einer der Selbsttests positiv ausfällt, hat die betroffene Klasse oder Lerngruppe und das dort eingesetzte Personal an den nächsten fünf Tagen auch im Unterricht einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wird der Infektionsverdacht durch einen PCR-Test widerlegt, entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht. Unabhängig vom Verzicht der Masken im Unterricht ist im übrigen Schulgebäude weiterhin ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Ab dem 7. März 2022, zunächst bis zum Beginn der Osterferien, soll darüber hinaus die Testung auf drei Mal in der Woche reduziert werden, auch dies abhängig vom Infektionsgeschehen.

vbe-redaktionsteam

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