alte Informationen zum Corona-Virus – Stand August 2020

Ein Begriff steht jedoch im Raum – das Bestehen der Dienstpflicht. Dieser Begriff ist für Lehrkräfte nicht genau gesetzlich geregelt. Nach umfangreicher Recherche, auch in den dienstrechtlichen Bestimmungen der anderen Bundesländer lässt dies nur einen Schluss zu: Es findet kein Unterricht statt. Die Kinder und Jugendlichen sollen stattdessen mit Aufgaben und Materialen so versorgt werden, dass sie damit den Unterrichtsstoff selbst weiter vertiefen und auch weiterführend erarbeiten können. Wie das in jeder einzelnen Schulform und Schule realisiert werden kann, muss durch jede Schule selbst festgelegt werden. Das Weiterbestehen der Dienstpflicht bedeutet jedoch zugleich, dass diese neue Art der unterrichtsfreien Zeit nicht als bezahlter Zusatzurlaub zu sehen ist.

Da wir alle von der gegenwärtigen Situation regelrecht überrollt worden sind, weiß ich jedoch, dass jede einzelne Pädagogin und jeder einzelne Pädagoge alles tun wird, damit die Kinder und Jugendlichen nicht allzu große Wissensrückstände entstehen.

Bereits am 10.03.2020 informierte das Bildungsministerium, dass ab sofort Klassenfahrten, schulische Studienfahrten und Schüleraustausche bis zum 31.05.2020 ausgesetzt sind. Die Schulleitungen wurden aufgefordert, mit Ausnahme eintägiger Fahrten innerhalb Sachsen-Anhalts, alle Reisen abzusagen.

Hinzu wird den Lehrkräften des Landes und allen anderen an den Schulen Beschäftigten dringend empfohlen, bis auf Weiteres auch keine privaten Reisen in Risikogebiete zu unternehmen. Hinsichtlich der Teilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen an weiteren schulischen Veranstaltungen, wie überregionalen Wettbewerben, Wettkämpfen u. ä., gilt dieselbe Einschränkung (nur eintägig innerhalb Sachsen-Anhalts).

Nachfolgend finden Sie:

 

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