Auswirkungen auf den Schulalltag durch den Corona-Virus

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die gegenwärtige Krise, bedingt durch den Corona-Virus und die daraus sich ergebenden Veränderungen im schulischen Alltag, ist für Sie, alle Beteiligten und auch für mich völlig neu. Aus diesem Grund haben wir als VBE Sachsen-Anhalt versucht, für Sie einige wichtige Informationen und Materialien zusammenzustellen.

Für den Start des neuen Schuljahres hat der Bildungsminister einen Schulleiterbrief am 20.08.2021 herausgegeben, in dem die einzelnen Maßnahmen  aufgeführt sind.

Darin heißt es:

Regelbetrieb und Präsenzpflicht

Im neuen Schuljahr starten alle Schulen im Regelbetrieb. Es ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen, dass im kommenden Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht erteilt werden kann. Die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht erfolgt mittels der Durchführung des Präsenzunterrichts bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte — hier der Rahmenplan-HIA-SchuIe.

Ziel ist es, sowohl den Gesundheitsschutz im Blick zu haben als auch das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung zu gewährleisten.

Wechselunterricht und Distanzunterricht waren Schutzmaßnahmen, um auch durch Kontaktreduzierungen bei Kindern und Jugendlichen einen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens zu leisten.

Die Zahl der vollständig Geimpften in Schule und im schulischen Umfeld nimmt weiter zu. Der Regelbetrieb an den Schulen ist langfristig jedoch nur möglich, wenn die folgenden Grundregeln eingehalten werden:

  • Testpflicht

Die Testpflicht gilt auch im neuen Schuljahr.

Am ersten Schultag gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie dem Schulpersonal die Verpflichtung, einen PoC-Antigen-Schnelltest durchzuführen.
In den darauffolgenden zwei Wochen wird dreimal wöchentlich getestet.
Ab der 38. KW wird der bekannte Testrhythmus zweimal in der Woche wieder aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass ungetestete Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können.
Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene.

  • Maskenpflicht

Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen im Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht während des Unterrichts.
Ferner besteht im Freien keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

  • Lüften und technische Unterstützung zur Luftreinhaltung

Es ist auf eine intensive Lüftunq aller genutzten Räume zu achten.
Zu Beginn und nach Ende des Schultags sowie in allen Pausen sind alle genutzten Unterrichtsräume zu lüften.
Unter Querlüftung wird ein kurzzeitiger (ca. 5 bis 10 Minuten), intensiver Luftaustausch über möglichst weit geöffnete Fenster und Türen verstanden.
Während des Unterrichts ist mindestens alle 20 Minuten eine Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über fünf Minuten vorzunehmen.

  • Impfen

Alle Lehrkräfte sowie das gesamte Personal an Schulen haben ein Impfangebot bekommen.
Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind in Deutschland bereits Impfstoffe zugelassen. Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird weiterhin natürlich nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen.
Allerdings ist für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an den Corona-Tests in den Schulen nicht mehr erforderlich.

Überarbeitung des Rahmenplans-HIA-Schule

Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen dient dem aktiven Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler und zugleich dem Arbeitsschutz der Beschäftigten. Die Regelungen zum Infektions- und Arbeitsschutz in den Schulen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARSCoV-2/ COVID-19 finden weiterhin Anwendung. Für das neue Schuljahr wurde der Rahmenplan-HIA-Schule überarbeitet. Er wurde verschlankt und enthält die notwendigen Informationen für den Regelbetrieb an den Schulen. Am 25.08.2021 wurde er mit dem LHPR erörtert.

Umgang mit Einschulungsfeiern

Die Durchführung von Veranstaltungen außerhalb des Schulunterrichts, wie z.B. Konferenzen, Elternabende, Versammlungen etc. unterliegen gleichermaßen den besonderen rechtlichen Vorgaben, insbesondere derzeit der 14. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (14. SARS-CoV-2EindV) in der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden aktuellen Fassung.

Die vom Land zur Verfügung gestellten Selbsttests sind nicht für Einschulungsfeiern vorgesehen. Es wird empfohlen, dass nicht geimpfte oder genesene Personen mindestens ein aktuelles, negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines PoC-Antigen-Schnelltests z.B. eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines/r niedergelassenen Ärztin/ Arztes im Vorfeld einholen. Dieses ist dann entsprechend vorzulegen. Eine Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests vor Ort ist auch möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulbetrieb-in-der-corona-pandemie/

 

Auf der COVID 19 – Corona – Informationsportal: Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)  finden Sie unter wichtige Fragen und Antworten zu verschiedenen Dingen, die sich durch die Corona-Krise ergeben. 

Ein Begriff steht jedoch im Raum – das Bestehen der Dienstpflicht. Dieser Begriff ist für Lehrkräfte nicht genau gesetzlich geregelt. Nach umfangreicher Recherche, auch in den dienstrechtlichen Bestimmungen der anderen Bundesländer lässt dies nur einen Schluss zu: Es findet kein Unterricht statt. Die Kinder und Jugendlichen sollen stattdessen mit Aufgaben und Materialen so versorgt werden, dass sie damit den Unterrichtsstoff selbst weiter vertiefen und auch weiterführend erarbeiten können. Wie das in jeder einzelnen Schulform und Schule realisiert werden kann, muss durch jede Schule selbst festgelegt werden. Das Weiterbestehen der Dienstpflicht bedeutet jedoch zugleich, dass diese neue Art der unterrichtsfreien Zeit nicht als bezahlter Zusatzurlaub zu sehen ist.

Da wir alle von der gegenwärtigen Situation regelrecht überrollt worden sind, weiß ich jedoch, dass jede einzelne Pädagogin und jeder einzelne Pädagoge alles tun wird, damit die Kinder und Jugendlichen nicht allzu große Wissensrückstände entstehen.

Seit dem 23.042021 gilt die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes.

Nachfolgend finden Sie:

Auf den Seiten des Bildungsministeriums finden Sie die aktuellen Informationen zum laufenden Schulbetrieb.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien in dieser Zeit alles Gute und vor allem Gesundheit.

Torsten Wahl,
VBE-Landesvorsitzender

 

 

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