In einem Hinweis zu heißen Tagen heißt es aus dem Bildungsministerium:
„An Tagen, an denen um 11 Uhr in einem für die Temperatur im Schulgebäude repräsentativen Unterrichtsraum 26 Grad Celsius oder mehr erreicht werden, kann der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler in den Schuljahrgängen 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen nach der 5. Unterrichtsstunde beendet werden. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Schulleitung, in Ausnahmefällen bei hohen Temperaturen und großer Luftfeuchtigkeit nach der 4. Unterrichtsstunde den Unterricht zu beenden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Bei großer Hitze besteht auch die Möglichkeit, mit verkürzten Unterrichtsstunden zu arbeiten. Eine Einbeziehung der Schuljahrgänge 11 und 12 ist in Ausnahmefällen möglich.
In den Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler nicht nach dem vorzeitig beendeten Unterricht nach Hause geschickt werden können, sind geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit anzubieten. Dies gilt auch für Fahrschülerinnen und Fahrschüler.“

Eine ähnliche Regelung gab es schon früher. Sie hieß „Unterrichtsausfall bei großer Hitze“ und stammte als Runderlass aus dem Jahr 1996.

vbe-redaktionsteam

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