In den letzten zwei Jahrzehnten wurden in verschiedenen Gremien, wie zum Beispiel dem Podium Bildung 2006 oder dem Bildungskonvent 2010, immer wieder Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Schulwesens und zur Zukunftsfähigkeit der Schulen entwickelt und verabschiedet.

Vor wenigen Wochen legte nun das Bildungsministerium dem Landesschulbeirat ein weiteres Empfehlungspaket zur Zukunftsfähigkeit und Weiterentwicklung des Schulwesens in Sachsen-Anhalt vor. Dieses wurde bereits Ende Mai 2024 dem Landtag vorgestellt und übergeben.

Ein größerer Teil der Empfehlungen sind aus Sicht des VBE Sachsen-Anhalt durchaus mit tragfähig. Diese sind, wie bereits erwähnt auch schon Gegenstand früherer Empfehlungen gewesen. Dazu gehören[1]

  • die Lernwirksamkeit von Unterricht stärken
  • Lern- und Prüfungskultur transformieren und Künstliche Intelligenz integrieren
  • Schule als sozialen Lernort gestalten
  • Demokratie erproben – Mitbestimmung im Lebensraum Schule stärken
  • Unterrichtsorganisation grundlegend neu denken
  • eine die Lernwirksamkeit von Unterricht unterstützende Kultur der Digitalität erproben und kommunizieren
  • zukunftsfähige Finanzierung der Digitalität in Schulen sichern
  • Prozessgedanken stärken, Inklusion weiten
  • an der bestehenden Regelung zum Erwerb des Realschulabschlusses festhalten
  • freie Schulen in die Schulbedarfsplanung aufnehmen
  • Vorgesetztenrolle stärken
  • Schulleitungen professionalisieren
  • Schulqualität konsequent evaluieren und Weiterentwicklung wertschätzend begleiten
  • Erweiterung der Professionen an Schulen
  • Fokussierung auf handlungsfähige Zentren in der Fläche
  • Kohärenz in der Lehrkräftebildung sicherstellen, Leitbild entwickeln, Einmündung in den Schuldienst erfassen
  • Mentorinnen und Mentoren stärken
  • Erste Staatsprüfung verschlanken, zweite Staatsprüfung prozessorientiert gestalten
  • Studium und Schulpraxis enger verzahnen, innovative Studienangebote entwickeln und evaluieren
  • Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge für die weiterführenden Schulen prüfen
  • beratende Rolle der Fachseminarleitungen ausbauen, Lehrkräfte freier Schulen einbeziehen
  • Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen
  • Lotsenangebot für Seiteneinsteigende schaffen und bestehende Ansätze der berufsbegleitenden Qualifizierung weiterentwickeln
  • Rahmen für berufsbegleitendes Lernen aller Lehrkräfte schaffen, auch für die an freien Schulen

Allerdings befinden sich in diesen Empfehlungen der Expertenkommission auch sich abzulehnende Vorschläge.

Da heißt es: „Es sollten mehr Modellprojekte regelhaft ermöglicht werden, um so Innovation und Lösungsorientierung zu fördern, z. B. flexible Anpassungen der Stundentafel.“[2] Aus Sicht des VBE Sachsen-Anhalt bedeutet diese Formulierung, dass die Anzahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden für bestimmte Fächer stark schwanken können. Mit Blick auf die Altersstruktur und der Fächerkombinationen insbesondere bei den älteren Kolleginnen und Kollegen sieht der VBE die Gefahr, dass der mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht sehr stark ins Hintertreffen geraten kann.

Aber nicht nur schulische Belange werden nicht ausreichend bis zu Ende gedacht. Auch rechtliche Aspekte werden völlig außer Acht gelassen. „Der sogenannte Flexi-Erlass sollte durch ein vertrauensbasiertes neues Einsatzmodell ersetzt werden, wodurch die Schulorganisation entbürokratisiert und besser planbar gemacht wird.“[3] Mit einem „vertrauensbasierten“ Einsatzmodell lässt sich kein Personal gut und einigermaßen gerecht einsetzen. Hier werden einer gewissen Willkür gegenüber „unliebsamen“ Kolleginnen und Kollegen Tür und Tor geöffnet.

Auch die Empfehlung, finanzielle Leistungsanreize zu schaffen, entspricht nicht der Realität und lässt sich so schnell nicht umsetzen. Insbesondere mit der Umstellung des Tarifsystems vom BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) auf den TV-L (Tarifvertrag der Länder) im November 2006 wurde das eingeführte Leistungsprinzip zum 01.01.2009 wieder abgeschafft. Eine tarifrechtliche Leistungsprämie ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auch später nicht ohne weiteres wieder einführbar. Nach derzeit geltendem Recht wäre eine Leistungszulage nur für beamtete Lehrkräfte möglich. Werden tarifbeschäftigte Lehrkräfte hier benachteiligt? Wie soll so ein entsprechender Katalog zur Festlegung der Leistungszulage bzw. möglichen Leistungsentgelt gestaltet sein? Auch hier wieder auf einer „vertrauensbasierten“ Basis?

Ein weiterer nicht erläuterter Vorschlag ist der des Aufhebens des Schulformbezugs in der Lehrkräfteausbildung. An dieser Stelle weist der VBE Sachsen-Anhalt auf die Ungerechtigkeit zwischen den Lehrkräften an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen und den Gymnasien sowie den Berufsbildenden Schulen hin. Hier wird in der A 13 zwischen der Tätigkeit an besagten Schulformen finanziell nicht unterschieden. Jedoch haben Lehrkräfte an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen mit der DDR-Ausbildung keine weiteren Aufstiegschancen im Gegensatz zu ihren gleich ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien und Berufsbildenden Schulen. Es gibt diese Kolleginnen und Kollegen noch eine gewisse Zeit. Sollen diese dann gegenüber den dann so ausgebildeten Lehrkräften benachteiligt werden?

Die Eigenständigkeit von Schule, ein ebenfalls seit vielen Jahren stark diskutiertes Thema, wird auch hier wieder mit Empfehlungen ins Spiel gebracht. Es wird vorgeschlagen, die öffentlichen Schulen als eigenständige „Betriebe“, als Anstalten öffentlichen Rechts zu führen. Damit wird das Personal der Schulleitungen erst in zweiter Linie zu pädagogischen Führungspersonal. An die erste Stelle tritt verwaltungsrechtliches und haushaltsrechtliches Personal. Personelle Entscheidungen können auch hier nicht auf „vertrauensvoller Basis“ getroffen werden. Schließlich sind dann auch haushaltsrechtliche Fragen offen, z. B. wer übernimmt die Kosten für das Personal aus dem Bereich des Schulträgers, wie werden getätigte, laufende oder geplante Kosten für den Unterhalt oder Ausbau der Flächen und Gebäude aus dem Bereich des Schulträgers verrechnet. Diese und weitere Fragen und Aspekte brachten die obengenannten Gremien dazu, die Gedanken zur Eigenständigkeit von Schule wieder aufzugeben

Die vorgeschlagenen Empfehlungen erfordern eine sorgfältige Abwägung sowohl der pädagogischen als auch der rechtlichen Konsequenzen. Es ist notwendig, dass alle Beteiligten – Lehrkräfte, Schulleitungen und politische Entscheidungsträger – in einen konstruktiven Dialog treten, um tragfähige und faire Lösungen zu entwickeln. Gleichzeitig sollten bewährte Strukturen erhalten und weiterentwickelt werden, um die Qualität und den geregelten Ablauf des Schulalltags sicherzustellen.

 

Torsten Wahl,

VBE-Landesvorsitzender

[1] vgl. Abschlussbericht der Expertenkommission zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Schulwesens, S. 5 – 8, Mai 2024

[2] ebd. S. 6

[3] ebd., S. 6

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