Rund fünfeinhalb Jahre nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 liegt nun das nächste Urteil vor (Beschluss vom 17.09.2025, 2BvL 5/18 u.a.). Danach war die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten in 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig. Sieben Klagen lagen der Entscheidung zugrunde.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pressemeldung vom 19. November 2025 mitgeteilt, dass es den Prüfgegenstand über den ursprünglichen Vorlagengegenstand erweitert hat. Zugleich weist es ausdrücklich darauf hin, dass die Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Besoldung das Potenzial habe, die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts bis hin zu einer Blockade zu beeinträchtigen. Dazu erklärt Ulrich Stock, Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt: „Angesichts der über 70 Vorlagen zur Alimentation der Beamtinnen und Beamten in Deutschland war dieser Hinweis wohl mehr als notwendig.“

 

Zudem weist das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass durch die Erweiterung des Prüfgegenstands die jetzige Entscheidung für zahlreiche weitere vergleichbare Fälle aus anderen Ländern relevant sei. „Damit ist deutlich: Die übrigen Besoldungsgesetzgeber können sich nicht mit dem Hinweis auf eine Berliner Entscheidung zurücklehnen“, betont Stock.

Das Bundesverfassungsgericht habe sein dreistufiges Prüfverfahren einschließlich der Bemessung der Mindestbesoldung mit der heutigen Entscheidung fortentwickelt. Dabei wurde erneut festgestellt, dass allein im Unterschreiten der Mindestbesoldung (Schwelle zur Prekarität) ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip liege, was eine weitere Prüfung erübrige.

 

Für Sachsen-Anhalt heißt das: Es muss neu gerechnet werden. Die bisherigen Berechnungen aus den Gesetzgebungsverfahren für die Besoldungsjahre 2015 bis 2021 müssen – trotz der damaligen Zusage des Finanzministeriums, ein Widerspruch sei nicht erforderlich – nun zwingend anhand der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 17. November 2025 konkretisierten Maßstäbe überprüft werden. Ferner sind die Auswirkungen auf die Besoldungsjahre 2022 bis 2025 zu untersuchen.

Da die Prüfung noch einige Wochen dauern werde, sei es umso wichtiger, dass alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes Sachsen-Anhalt einen Widerspruch gegen die Besoldung des Jahres 2025 erwägen sollten.

„Derzeit ist niemand in der Lage festzustellen, ob die Besoldung hierzulande verfassungsgemäß ist“ sagt Stock.

 

vbe-redaktionsteam

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