Am 09.01.2025 fand im Landtag Sachsen-Anhalt, im Bildungssauschuss, die Anhörung zur 18. Schulgesetznovelle der Landesregierung sowie zu 2 Änderungsanträgen von den Linken und den Grünen statt. In der sehr knapp bemessenen Redezeit versuchte der stellvertretende Landesvorsitzende Michael Sommer wichtige Aspekte aus der Stellungnahme des VBE Sachsen-Anhalt vorzustellen.

Bereits im Sommer letzten Jahres gab es eine schriftliche Voranhörung, über die im transparent 3-2024 berichtet wurde. Damals übte der VBE Sachsen-Anhalt auch heftige Kritik an den Fusionszwängen von Gemeinschaftsschulen und Beruflichen Gymnasien, um den Fortbestand der Gemeinschaftsschulen zu sichern. Dieser Passus fehlte in der vorgelegten Fassung.

In der aktuellen Stellungnahme unterstrich der VBE Sachsen-Anhalt

  • die Streichung der zusätzlichen Leistungserhebungen im Schuljahrgang 3, da am Ende des Schuljahrgangs 4 doch der Elternwille für den Wechsel auf eine weiterführende Schule zählt
  • die Einführung der rechtlichen Grundlagen für digitale Lehr- und Lernformen,
  • seine Warnung vor dem Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen als „Ersatz“ für fehlende Lehrkräfte im Schulalltag
  • seine Ablehnung der Erhöhung des „Klassenteilers“ von 28 auf 29 Schülerinnen und Schüler
  • die Ablehnung der unterschiedlichen Mindestschülerzahlen für die Oberzentren und die anderen Zentren.

Sollte die Landesregierung jedoch die kritisierten Änderungen umsetzen, dann befürchtet der VBE Sachsen-Anhalt Einschnitte und zusätzliche Belastungen für die Pädagoginnen und Pädagogen im Land,  Klassenzusammenlegungen und -neubildungen, Schulschließungen sowie eine zunehmende psychische Belastung aufgrund der erhöhten Schülerzahl in den verschiedenen Klassen. Dann kann auch von individueller Förderung und Stärkung der Schülerinnen und Schüler nicht mehr die Rede sein.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

vbe-redaktionsteam

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