Mit der Umstellung der Kindergeld Auszahlung von der Familienkasse des Landes an die Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Sachsen-Anhalt – Thüringen, zum 01.11.2018 kann es zum Wegfall des „Besitzstandes Kind“ kommen.

Das ist besonders dann der Fall, wenn für das Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und 18 oder älter ist, ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Nach Auskunft der Bezügestelle ist es ausreichend, die Kopie des Bescheids über die Zahlung von Kindergeld der Bundesagentur für Arbeit nachzureichen.

Das Nachreichen muss unbedingt in kürzester Zeit erfolgen, da hier eine Frist von 6 Monaten gilt.

 

– VBE-Landesvorstand –

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